Rechtsexperte Michael Moser beantwortet Ihre Fragen
Liebe Leserinnen und Leser,
Mehr als 7 Milliarden Überweisungen veranlassen in Deutschland die Bankkunden Jahr für Jahr, um ihre Zahlungen zu erledigen. Während viele von uns noch den Ablauf kennen, mit dem Überweisungsbeleg an den Bankschalter zu gehen, werden die Zahlungen selbst zwischen den Banken „beleglos“ transferiert. Bereits rund 2 Milliarden Überweisungen werden durch „online-banking“ vom Kunden selbst durchgeführt, teilt die Bundesbank mit.
Beim Ausfüllen der Überweisungsformulare aber auch beim „Eintippen“ der Zahlungsdaten in den heimischen PC passieren, „wie im richtigen Leben“, schon mal Fehler. Ein Zahlendreher oder eine falsche Ziffer – schnell ist es passiert. Früher kein Problem: Die Banken hatten bei Eintreffen einer Zahlung zu überprüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers und die Kontonummer bei der Empfängerbank übereinstimmten. Ergab sich eine Inkongruenz wurde der Überweisungsbetrag auf einem speziellen Konto „geparkt“ und die Bank ermittelte, ob der richtige Empfänger der mit dem Namen oder der mit der Kontonummer ist. Nötigenfalls wurde der Betrag an den Auftraggeber zurückgeschickt, wenn sich die Zuordnung nicht innerhalb von drei Tagen bewerkstelligen ließ.
„Zahlungsdiensterichtlinie und § 675r BGB“
Ein kritischer Punkt im neuen Überweisungsrecht ist, dass in Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie seit 31.10.2009 der § 675r BGB regelt, dass die Banken berechtigt sind, einen Überweisungauftrag „ausschließlich anhand der vom Zahlungsdienstnutzer angegebenen Kundenkennung auszuführen“. Das bedeutet, dass die Überweisung neuerdings alleine aufgrund der Kundenkennung – sprich Kontonummer und Bankleitzahl – zugeordnet werden kann und gutgeschrieben wird.
Wenn nun beispielhaft Herr Müller an Frau Maier auf das Konto 1234567 BLZ 73150000 überweisen will, sich bei der Bankleitzahl aber verschreibt und als BLZ 73350000 eingibt und es der „Zufall“ will, dass es bei er Empfängerbank ein Konto mit identischer Nummer gibt, so wird der Überweisungsbetrag dort gutgeschrieben und Frau Maier wartet weiter auf „ihr Geld“. Das kann zu ganz unangenehmen Folgen führen.
Um diese Gefahr ein wenig einzudämmen, haben einige Banken sogenannte „Prüfziffer“-Systeme eingeführt, die den Überweisenden darauf aufmerksam machen, wenn eine Kontonummer bei einer anderen Bank nicht existiert.
Achten Sie deshalb gewissenhaft auf die eingegebenen Daten, bevor Sie eine Zahlung veranlassen. Wie Sie an Ihr Geld im Fall einer „Fehlüberweisung“ wieder kommen, berichte ich Ihnen demnächst...
Noch Fragen? -
Dann fragen Sie gerne unseren Rechtsexperten Michael Moser!
Am vergangenen Wochenende ereignete sich in Lechbruck eine körperliche Auseinandersetzung, die tragische Folgen hatte: Ein 37-jähriger Mann wurde durch einen ...
Ein professioneller Betrüger, der im Oktober 2023 ein Zimmer in einem Hotel in Schwangau gemietet hatte und dann mit einer Mietschuld von über 2.400 Euro ...
Am Dienstagmorgen wurde in Füssen ein augenscheinlich verwirrter Mann in Verbindung mit einem mutmaßlichen Drogenfund festgenommen, nachdem ein aufmerksamer ...
In den sozialen Netzwerken im Allgäu wurde über die letzten Tage vor allem ein Thema heiß diskutiert: der sogenannte „Anzeigen-Hauptmeister“ ...
Im Keller brennt noch Licht. Der FC Memmingen hat mit einem 1:0 (1:0) Auswärtssieg bei der SpVgg Ansbach seine lange Durststrecke nach 13 sieglosen ...
Nach dem Messerangriff auf eine 4-Jährige am Mittwochnachmittag in einem Supermarkt in Wangen befindet sich der dringend Tatverdächtige zwischenzeitlich ...
Die Nutzung der Nachrichten von AllgäuHIT, auch in Auszügen, ist ausschließlich für den privaten Bereich freigegeben.
Eine Nutzung für den gewerblichen Bereich erfordert eine schriftliche Genehmigung der AllgäuHIT e.K.
Meine Allgäu-Region wählen ...
Creatures of the Night
More Than You Know
NEWS