Söder: Maskenpflicht in allen Geschäften und im ÖPNV
Wenn in Bayern am kommenden Montag (27.4.) zahlreiche Geschäfte bis 800 Quadratmeter öffnen dürfen, gilt im gesamten Freistaat eine Maskenpflicht in Läden und im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV). Das hat Ministerpräsident Dr. Markus Söder (CSU) in einer Regierungserklärung bekanntgegeben. Schon am heutigen Montag hatten Bau- und Gartenmärkte, sowie Gärtnereien unter Auflagen öffnen dürfen. So mussten Hygienevorschriften berücksichtigt und auch Abstandsregelungen eingehalten werden.
Mit der Maskenpflicht, die in Form eines Mund-Nasenschutzes oder auch eines Schals umgesetzt werden kann, soll die Ausbreitung des Corona-Virus (Covid-19) weiter eingedämmt werden.
Ab dem 27. April dürfen in Bayern Geschäfte öffnen, die eine maximale Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern haben (Details hier) - Auch hier sind die entsprechenden Schutzmaßnahmen zu erfüllen. Auch dürfen nicht zu viele Kunden gleichzeitig in die Läden.
Gleichzeitig beginnt ab diesem Tag auch der Unterricht für einen Teil der Schülerinnen und Schüler wieder an den Schulen. Betroffen sind hierbei vor allem Prüfungsklassen. Statt im Ferientakt sollen die Busse dann wieder im regulären Schultakt fahren, dies hatte unter anderem der Landkreis Unterallgäu bereits angekündigt.
Eltern in Bayern müssen zumindest für die kommenden drei Monate keine Kindergarten- oder Kita-Gebühren bezahlen, solange diese wegen der Corona-Krise geschlossen sind, sagte Söder.
"Gerade wegen der Nähe zu Österreich und Italien sei Bayern stärker betroffen als andere Bundesländer, stehe aber im Vergleich bei wesentlichen Kennzahlen unter den Zahlen des Bundesdurchschnitts", so Söder bei der Regierungserklärung am Montagvormittag. Er sei immer noch besorgt, wenngleich "wir bislang besser davongekommen sind", während in anderen Ländern "schlimme Zustände" herrschten, so der Bayerische Ministerpräsident.
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