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Sendung: Guten Abend Allgäu
 
 
Symbolfoto
(Bildquelle: Bundespolizei)
 
Allgäu
Donnerstag, 5. März 2020

Schwerpunkteinsatz der Grenzpolizei Lindau und Pfronten

Unter Leitung der Grenzpolizeidirektion Passau führten die Dienststellen der Grenzpolizei Lindau und Pfronten mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei aus Königsbrunn einen Schwerpunkteinsatz durch. An der Südgrenze im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd-West wurden am Mittwoch für mehrere Stunden an verschiedenen Örtlichkeiten im Bereich Lindau und Pfronten Kontrollen durchgeführt. Dabei wurden zahlreiche Verstöße festgestellt.

Innerhalb von exakt 30 Minuten wurden an drei verschiedenen Örtlichkeiten folgende Feststellungen getroffen:
Um 14:45 Uhr wurde auf der Autobahn A96 im Bereich Weißensberg ein 27-jähriger Mann in einem BMW der Kontrollstelle zugeführt. Die Überprüfung seiner Personalien ergab, dass gegen den Mann ein Haftbefehl in Höhe von fast 1.200 Euro wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestand. Er konnte den geforderten Geldbetrag aufbringen und entging damit der Vollstreckung der restlichen Ersatzfreiheitsstrafe von 27 Tagen.
Nur 5 Minuten später, gegen 14:50 Uhr, kontrollierten die Beamten aus Pfronten auf der BAB 7 einen Smart. Der Halter war zwischenzeitlich von Deutschland aus ins benachbarte Österreich verzogen und hatte die Versicherungsprämie für das Fahrzeug nicht mehr beglichen. Es war daher von der zuständigen Zulassungsstelle zur Entstempelung ausgeschrieben. Die Kennzeichen wurden entwertet und die Fahrzeugpapiere sichergestellt, ein Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurde eingeleitet. Der Mann durfte nicht mehr weiterfahren.
Um 15:15 Uhr wurden schließlich die Beamten im Bereich Lindau/Zech fündig.
Direkt am Grenzübergang kontrollierten sie einen 29-jährigen Pkw-Fahrer. Er hatte in seinem Fahrzeug unter dem Fahrersitz einen Schlagring aus Metall und ein Einhandmesser deponiert. Der Schlagring ist ein sog. verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz, er wurde daher eingezogen. Auch das Führen des Einhandmessers ist nicht mehr erlaubt, es wurde ebenfalls sichergestellt. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
(GPI Lindau)


Tags:
Kontrolle Grenze Grenzpolizei Straftaten


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