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Sendung: Der AllgäuHIT-MIX
 
 
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Mittwoch, 16. Dezember 2015

Scharf: Wir gehen auf Nummer sicher

Der Countdown für den Jahreswechsel läuft, die Vorbereitungen für Silvester sind bereits in vollem Gang. Am 29. Dezember startet der Verkauf von Feuerwerkskörpern. Der Handel muss bei Lagerung und Verkauf strenge Vorgaben einhalten. Die Bayerische Gewerbeaufsicht kontrolliert deshalb bayernweit die behördlich genehmigten Lager für Feuerwerkskörper von Großhändlern, Handelsketten und Herstellern auf ihre Sicherheit. Die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharfbetonte: "Die landesweiten Kontrollen dienen dem Schutz der Bürger. Feuerwerkskörper enthalten Schwarzpulver. Schwarzpulver ist hochgefährlich, wenn man es nicht korrekt lagert oder unvorsichtig damit umgeht. Außerdem berät die Gewerbeaufsicht die Betriebe. Das Zusammenspiel aller technischen und organisatorischen Maßnahmen garantiert Sicherheit."

Für Feuerwerkskörper gelten ähnlich strenge Regeln wie für Sprengstoff. Feuerwerkskörper dürfen nur in begrenzten Mengen, an bestimmten Orten und nicht zusammen mit anderen gefährlichen Stoffen gelagert werden. Außerdem achtet die Gewerbeaufsicht darauf, dass ausschließlich ordnungsgemäß zugelassene Feuerwerksartikel in den Handel kommen. Für die Aufbewahrung von Feuerwerkskörpern ist in der Regel eine behördliche Genehmigung erforderlich. Unter bestimmten Umständen dürfen nur kleine Mengen genehmigungsfrei aufbewahrt werden, wie etwa im Einzelhandel während der offiziellen Silvesterverkaufszeiten. In Bayern gibt es derzeit rund 370 genehmigte Lagerstätten für Feuerwerksartikel. Die Gewerbeaufsicht kontrolliert in den kommenden Wochen, ob in den Lagerstätten die sprengstoffrechtlichen Vorgaben eingehalten sind. Zum Beispiel müssen die Lagergebäude deutlich höhere bauliche Anforderungen beim Brand- und Diebstahlschutz erfüllen als normale Gebäude. Außerdem müssen die im Lagergebäude Beschäftigten in den verantwortungsbewussten Umgang mit Feuerwerksartikeln eingewiesen sein.

In den vergangenen 10 Jahren hat der Umsatz mit Feuerwerksartikeln in Deutschland kontinuierlich zugenommen: von 87 Millionen Euro im Jahr 2004 auf 124 Millionen Euro im Jahr 2014. Für 2015 erwartet die Branche einen Umsatz von 125 Millionen Euro. Deutschlandweit werden in der Silvesternacht durchschnittlich rund 10.000 Tonnen Feuerwerk gezündet. Etwa drei Viertel der Feuerwerkskörper werden aus dem Ausland importiert. Nicht amtlich geprüfte Feuerwerkskörper enthalten oft ein Vielfaches der zulässigen Sprengstoffmenge und sind daher für Nutzer eine große Gefahr. Verbraucher sollten daher nur Feuerwerkskörper mit aufgedruckten Zulassungen kaufen. Zugelassene Feuerwerkskörper sind unter anderem am CE-Zeichen bzw. an dem Zulassungszeichen "BAM" erkennbar.


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feuerwerkskörper polizei allgäu silvester


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