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Das Internet ist ein zentraler Bestandteil des alltäglichen Lebens
(Bildquelle: fotolia.com © Rawpixel.com)
 
Allgäu
Freitag, 21. Dezember 2018

Rechtliche Unsicherheiten im digitalen Alltag

Das Internet ist für die meisten sicherlich kein Neuland mehr, aber der alltägliche Umgang mit dem Netz ist keine Garantie dafür, sich immer auf rechtlich unbedenklichem Boden zu bewegen. Im Gegenteil: Gerade, weil das Surfen im Internet eine Alltagshandlung geworden ist, weil so viele Tätigkeiten, die wir online vornehmen, einfach dazugehören, ist es umso leichter, sich auf juristisch wackeligem Boden wiederzufinden.

Eine der Ursachen hierfür liegt in der deutlichen Diskrepanz zwischen der rasanten Entwicklung des Internets als globales Phänomen und der deutlich langsameren Gesetzgebung, die eigentlich notwendig wäre, um für alle Nutzer einen lückenlosen rechtlichen Rahmen zu gewährleisten. Das ist bislang aus verschiedenen Gründen nur bedingt der Fall. Dass Gesetzgebungsversuche selten auf internationaler Ebene ansetzen und sich stattdessen auf nationaler oder bestenfalls territorialer Ebene (wie etwa im EU-Recht) bewegen, ist einer dieser Gründe.

Die vergleichsweise behäbige Geschwindigkeit der Gesetzgebung sorgt außerdem häufig genug für Gesetze, die bei ihrer Veröffentlichung bereits überarbeitet werden müssten, um den Veränderungen in der digitalen Welt Rechnung zu tragen. All das entbindet jedoch die Nutzer nicht davon, sich in manchen Bereichen selbst darüber zu informieren, ob ihre Handlungen gerade rechtens sind oder nicht.

Grauzone Urheberrecht
Ein klassisches Beispiel für die aufgezeigten Schwierigkeiten ist die Handhabung des Urheberrechts im Internet. Es ist außerdem das wichtigste Beispiel, weil es nahezu alle Bereiche betrifft, die für die tagtägliche Nutzung des Internets von Belang sind: Texte, Bilder, Musik und Videos sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt, sofern es sich nicht ausdrücklich um sogenannte „freie Inhalte“ („Open Content“) handelt. Diese sind mit dem entsprechenden Creative Commons-Logo gekennzeichnet, das besagt, dass der betreffende Inhalt vom Rechteinhaber unter einer öffentlichen Lizenz veröffentlicht wurde.

Eine solche Lizenz stellt eine Ausnahme von den sonst geltenden Regelungen des Urheberrechts dar, weil sie den Nutzern bei der Verwendung sehr viel mehr Spielraum lässt als üblich. Dieser Umstand und die Bezeichnung als „freier Inhalt“ können allerdings leicht in die Irre führen, denn diese Inhalte sind keineswegs vom Urheberrecht befreit, noch ist damit die auflagenlose Nutzung eingeräumt. Als Nutzer besteht beispielsweise weiterhin die Pflicht, den Namen des Urhebers bzw. des Rechteinhabers sowie die Quelle anzugeben, wenn ein freier Inhalt für die eigenen Zwecke verwendet wird.

Was hingegen nicht notwendig ist, ansonsten aber Pflicht: Es muss für die Verwendung nicht extra beim Urheber um Erlaubnis gefragt werden, die es für alle anderen Inhalte bräuchte. Unterschieden wird bei der Nutzung übrigens zwischen einer temporären Vervielfältigung (das meint beispielsweise die Darstellung geschützter Inhalte auf einer Internetseite) und einer dauerhaften Vervielfältigung (das meint Downloads). Im privaten Kreis ist die Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Inhalten laut Gesetz durchaus erlaubt, über diesen Rahmen hinaus wird es jedoch kritisch.

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Sicher im digitalen Alltag
 
           

Vorsicht bei Memes
Das betrifft zum Beispiel eines der bekanntesten Internetphänomene: die Memes. Dabei handelt es sich, grob gesagt, um Fotos, Illustrationen oder Bilder aus Filmen, die bearbeitet werden und dann als Witz online gehen. Oft geht es dabei um Insiderwitze innerhalb einer überschaubaren Community, vielfach schaffen es solche Memes allerdings auch zu einer massenhaften Verbreitung über das gesamte Internet.

Problematisch daran ist allerdings die Frage nach dem Urheberrecht für Memes. Die muss selbstverständlich trotzdem gestellt werden, auch wenn das Herstellen und Verbreiten von Memes eine gängige Praxis ist. Da es aber keine stichhaltige Argumentation dafür gibt, mit der das Urheberrecht umgangen werden könnte, muss dieses strenggenommen auch eingehalten werden. Ansonsten haben die Rechteinhaber durchaus die Möglichkeit und Handhabe, wegen einer Urheberrechtsverletzung zu klagen.

Öffentliche Bundesgesetzblätter?
Ein solcher Fall steht mit einiger Wahrscheinlichkeit gerade in einem größeren Rahmen in Deutschland an: Die Open Knowledge Foundation hat erst kürzlich mitgeteilt, in Zukunft alle Bundesgesetzblätter als freie Inhalte bereitstellen zu wollen. Die Stiftung argumentiert damit, dass amtliche Dokumente für die Öffentlichkeit kostenlos und ohne Einschränkungen verfügbar sein sollten, ohne dass ein privater Verlag Urheberrechte an solchen Dokumenten geltend machen könne.

Genau diese Möglichkeit besteht aber, denn verantwortlich für die Herausgabe der Gesetzestexte ist der Bundesanzeiger Verlag, seines Zeichens ein Teil der Kölner Verlagsgruppe Dumont. Zwar können die Gesetzesblätter über die Website des Verlags eingesehen werden. Um die Suchfunktion nutzen oder die Texte kopieren und drucken zu können, ist aber ein bezahlpflichtiger Abonnentenzugang notwendig.

Grauzone Streaming
Eine lange bestehende rechtliche Grauzone hat der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil vom 26. April 2017 ausgeräumt. Darin geht es um die Nutzung von Online-Streaming-Diensten, die ganz offensichtlich Filme und Serien kostenfrei, aber illegal zur Verfügung stellen. Während die Bereitstellung schon vor dem neuen Urteil also verboten waren, galt für das Ansehen eines solchen Streams bislang: Die bei einem Stream kurzzeitig auf dem verwendeten Gerät zwischengespeicherten Datenpakete sind keine Grundlage, auf der eine Urheberrechtsverletzung festgestellt werden könnte.

Der EuGH hat mit seinem Urteil jedoch eine andere Lesart vertreten. Demnach ist es ebenfalls eine illegale Handlung, einen rechtswidrigen Stream zu nutzen. Das gilt im Übrigen nicht nur für Kinofilme oder Fernsehserien, sondern selbstverständlich auch für Livestreams, etwa von Sportereignissen. Wer also Liveübertragungen von Bundesliga- oder Champions League-Partien im Stream sehen möchte, ohne dafür zu bezahlen, kann hierbei nicht mehr auf eine rechtliche Grauzone hoffen – er handelt definitiv gegen das bestehende Urheberrecht. Umgekehrt sind legale Streaming-Angebote auch nicht immer rechtlich einwandfrei, das zumindest ergab eine Studie im vergangenen Jahr, bei der auf verschiedene Mängel hinsichtlich des Verbraucherschutzes hingewiesen wurde.

Grauzonen in vielen Bereichen
Die Schwierigkeit für viele Nutzer besteht darin, sich Klarheit über die rechtlichen Konsequenzen ihres Handelns im Internet zu verschaffen. Bisweilen werfen Gesetzesänderungen nur noch mehr Fragen auf, als für Rechtssicherheit zu sorgen.

Werbung auf Videoplattformen
Beispiele hierfür lassen sich in unterschiedlichen Bereichen finden, etwa bei der Frage, wie mit Produktplatzierungen in YouTube-Videos umgegangen werden sollte. Die sind Teil einer gängigen Strategie im Influencer Marketing, bei den jüngeren Nutzern ist sie durchaus vielversprechend. Zumal sich in der Zielgruppe selbst mit „Haul“- und „Unboxing“-Videos Formate etabliert haben, in denen die Produkte ohnehin schon im Mittelpunkt stehen.

Eben weil diese Form der Werbung so erfolgreich ist, sie aber lange Zeit nicht als solche kenntlich gemacht wurde – wie es zum Beispiel bei Fernsehsendungen durch entsprechende Einblendungen der Fall ist –, hatten sich der zuständige Ausschuss des EU-Parlaments und die Mitgliedsstaaten auf neue Regeln bei Jugendschutz oder Werbung für Videoplattformen geeinigt. Nach der neuen EU-Richtlinie, die bis 2020 in die Gesetzgebung der Länder eingegangen sein muss, macht die Kennzeichnung von Werbung, Produktplatzierungen und gesponsorten Inhalten nun zur Pflicht.

Die Medienanstalten haben zu diesem Thema einen eigenen Leitfaden erstellt, in dem nicht nur die Regelungen bei Videoangeboten, sondern auch die für andere Social-Media-Angebote behandelt werden. Grundsätzlich lohnt es sich für alle, die ihren eigenen YouTube-Kanal betreiben, regelmäßig in die Anzeigenrichtlinien der Videoplattform zu schauen, um nicht gegen veränderte Regelungen der geltenden Google Ads-Richtlinien zu verstoßen. Achtung: Das entbindet YouTuber nicht von der Pflicht, sich in gleicher Weise über die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zu informieren.

Legales oder illegales Glücksspiel?
Damit wäre auch jeder gut beraten, der sich an irgendeiner Form des Online-Glücksspiels versucht. Die rechtliche Lage ist in dieser Hinsicht nicht leicht zu durchschauen, eine international verbindliche Vereinbarung zur Frage der Legalität besteht nicht und selbst in Deutschland gibt es keine wirklich einheitliche Regelung. So gilt für viele Glücksspiele weiterhin das staatliche Monopol, das durch den Glücksspielstaatsvertrag gewährleistet wird. Grundsätzlich sieht dieser Staatsvertrag aber keine bundesweit gültigen Lizenzen für Online-Kasinos vor, das digitale Glücksspiel ist somit verboten.

Da die Regulierung von Lotterien, Sportwetten und Kasinospielen jedoch den einzelnen Bundesländern obliegt, könnten Ausnahmen durchaus zugelassen werden. Was unter anderem zur Folge hatte, dass etwa Schleswig-Holstein vor einigen Jahren bei den Bemühungen der Länder um eine gemeinsame Handhabe für das Online-Glücksspiel ausscherte und ein eigenes Gesetz erließ. Auf diese Ausnahme berufen sich beispielsweise die großen Wettanbieter, obwohl sie für das bundesweit verfügbare Angebot in jedem der Bundesländer einzeln eine Lizenz beantragen müssten.

Den Spielern ist die heikle gesetzliche Lage meistens gar nicht bewusst, was unter anderem daran liegt, dass die Teilnahme an Online-Glücksspielen in der Regel kaum strafrechtlich verfolgt wird. Am deutlichsten werden die Auswirkungen dieser rechtlichen Grauzone dann, wenn es zu Problemen mit den Anbietern kommt, wenn beispielsweise Gewinne nicht ausgeschüttet werden. In solchen Fällen fehlen nämlich die Möglichkeiten, um juristische Maßnahmen zu ergreifen.

Hilfsangebote nutzen
Um tatsächlich bei allen täglichen Streifzügen durch das Internet auf der sicheren Seite zu sein und mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, sollten Nutzer im Zweifelsfall besser auf die Hilfe von erfahrenen Experten vertrauen. Wichtige Unterstützung in allen Bereichen, in denen sich Fallstricke ergeben könnten, bieten unter anderem die Seiten irights.info (mit dem Schwerpunkt Urheberrecht in der digitalen Welt) und klicksafe.de, die auf eine EU-Initiative für mehr Sicherheit im Netz zurückgeht. Beide Seiten liefern aktuelle Entwicklungen und helfen den Nutzern so dabei, in puncto Rechtssicherheit im Internet immer auf dem neuesten Stand zu sein.


Tags:
rechte internet digital sicherheit


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