Moderator: Isabelle Tausend
Sendung: Der AllgäuWECKER
mit Isabelle Tausend
 
 
Symbolbild
(Bildquelle: AllgäuHIT | Christoph Fiebig)
 
Allgäu
Donnerstag, 21. November 2019

Polizei warnt vor Fake-Shops im Internet

Dabei handelt es sich um täuschend echt aussehende Verkaufsplattformen im Internet mit dem Unterschied, dass nur die Betrüger damit Geld verdienen, während ihre Opfer Geld verlieren und ihre Waren nicht erhalten. Fake-Shops sind auf den ersten Blick schwer zu erkennen, da es auch teilweise um Kopien real existierender Webseiten handelt. Sie wirken daher seriös und lassen beim Käufer selten Zweifel an ihrer Echtheit aufkommen.

Ziel der Betrüger ist es mit aus dem Internet kopierten Produktbildern und Informationen, professionell aufgemachten AGBs (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) und einem gefälschten Impressum das Vertrauen der Online-Shopper zu gewinnen und sie so zum Kauf zu animieren. Ein weiteres Lockmittel ist der scheinbar besonders günstige Preis des gesuchten Produkts. Oftmals merkt der Käufer erst wenn das Geld überwiesen ist und keine Ware eintrifft, dass er betrogen wurde.

Im Bereich des PP Schwaben Süd/West wurden in diesem Jahr bereits noch vor der beginnenden Weihnachtszeit höhere Fallzahlen registriert, als im gesamten Vorjahr (2018: rund 250 Anzeigen). Wie häufig Personen jedoch Opfer eines Fake-Shops werden kann nur gemutmaßt werden, da viele Opfer sich nach wie vor nicht an die Polizei wenden.

Um solch einen Betrug zu verhindern, gibt die Polizei folgende Tipps:

Keine Spontankäufe: Bevor Sie ein Produkt in den Warenkorb eines Online-Shops legen, sollten Sie den Preis des Produkts bei anderen Anbietern, wie einem Händler vor Ort vergleichen.

Wenn ein Online-Shop das Produkt auffällig günstig anbietet, sollten Sie sich fragen, ob das überhaupt möglich ist.
 

Informieren Sie sich: Geben Sie den Namen des Online-Shops in eine Suchmaschine ein. Dadurch können Sie negative Erfahrungen anderer Kunden herausfinden und müssen sich nicht auf die Versprechungen der Shop-Betreiber verlassen.
 

Wählen Sie sichere Zahlungswege: Der Kauf auf Rechnung, per Kreditkarte oder Lastschrift kann vor Betrug durch Fake-Shops schützen.
 

Seien Sie misstrauisch: Warum soll eine Vorauszahlung per Überweisungen ins Ausland (erkennbar am Ländercode am Beginn der IBAN) gehen, wenn es ein deutscher Shop ist?

Warum hat der Zahlungsempfänger einen anderen Namen als der des Online-Shops? Warum bietet der Shop keine andere Zahlungsart als Vorauskasse per Überweisung an?
 

Verwenden Sie bei Zahlung per PayPal nicht die Funktion "Freunde und Familie" bei Käufen von Ihnen Unbekannten. Hier entstehen zwar keine Gebühren, Sie haben aber auch keinen Käuferschutz. Diese Funktion sollten Sie nur für wirkliche Freunde verwenden.
Wenn Sie sich unsicher sind: Nehmen Sie vom Kauf Abstand.

 

Was tun, wenn man Opfer geworden ist:

Sollten Sie bereits Geld für Ihren Kauf überwiesen haben, informieren Sie sich schnellstens bei Ihrer Bank, ob Sie die Zahlung rückgängig machen können. Dies ist innerhalb eines bestimmten Zeitraums in der Regel noch möglich.


Sichern Sie alle Beweise für Ihren Online-Kauf: Ob Kaufvertrag, Bestellbestätigung oder E-Mails, bewahren Sie alle Belege für Ihren Kauf auf. Drucken Sie diese aus.


Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei: Mit den gesicherten Unterlagen sollten Sie sich möglichst sofort an die Polizei wenden und Strafanzeige erstatten. Auch wenn sich die strafrechtliche Verfolgung von Tätern im Ausland zum Teil schwierig gestaltet, sollten Sie eine Anzeigeerstattung nicht unterlassen, nur so können Löschungen von Fake-Shops konsequent vorangetrieben werden


Tags:
fake shops polizei allgäu


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