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Sendung: Der AllgäuHIT-MIX
 
 
Seit heute gelten neue Regelungen
(Bildquelle: AllgäuHIT | Christian Veit)
 
Allgäu
Mittwoch, 12. Januar 2022

Neue Quarantäneregelungen auch im Allgäu

Das Landratsamt Oberallgäu hat die seit heute, 12. Januar, auch im Allgäu geltenden Regeln zu Isolation und Quarantäne veröffentlicht. Das Landratsamt weist darauf hin, dass sich die Regelungen kurzfristig ändern können.

Die Regelungen im Einzelnen:

  • Positiv getestete Personen müssen ab Symptombeginn, bzw. ab dem Tag des positiven Testergebnisses für zunächst zehn Tage in Quarantäne. Frühestens nach sieben Tagen besteht die Möglichkeit einer Freitestung mittels PCR oder Schnelltest. Spätestens nach zehn Tagen endet die Quarantäne.
  • Enge Kontaktpersonen, die mit einer positiv getesteten Person im gleichen Haushalt leben, müssen sich ebenfalls ab Symptombeginn bzw. Testtag für zehn Tage in Quarantäne begeben. Auch hier ist eine Freitestung frühestens ab dem siebten Tag möglich. Tritt im Haushalt ein weiterer Corona-Fall aus, hat das keine Auswirkungen auf die Dauer der Quarantäne von Kontaktpersonen. Diese wird nicht pro neuem Fall verlängert.
  • Für enge Kontaktpersonen außerhalb des Haushalts gilt die zehntägige Quarantäne ab dem Datum des letzten Kontakts mit der infizierten Person. Auch hier ist eine Freitestung frühestens ab dem siebten Tag möglich.
  • Wer enge Kontaktperson einer mit Omikron infizierten Person ist, muss sich derzeit auch dann noch in Quarantäne begeben, wenn er geimpft oder genesen ist.
  • Enge Kontaktpersonen von Schülern und Kindergartenkindern müssen sich ebenfalls ab dem Tag des positiven Tests (gilt für Haushaltsmitglieder) oder ab dem Tag des letzten Kontakts (für Nicht-Haushaltsmitglieder) in Quarantäne begeben. Frühestens ab dem fünften Tag kann die Quarantäne mittels PCR oder Schnelltest verkürzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Kontakt im Haushalt oder in einer Einrichtung stattfand. Für Lehrer und Erzieher, die Kontakt zu Infizierten Kindern und/oder Jugendlichen hatten, gibt es die Möglichkeit zur Freitestung nach fünf Tagen nicht – sie können sich frühestens nach sieben Tagen freitesten.

Tags:
corona quarantäne isolation covid


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