Neue Coronaregeln in Bayern und wie sie kontrolliert werden
Die neuen Corona-Regeln treten in Bayern um Mitternacht in Kraft. Es haben sich einige Bereiche verschärft: 2G plus in Sport- und Freizeiteinrichtungen, 3G am Arbeitsplatz und im öffentlichen Nahverkehr zum Beispiel. Für die Kontrollen ist die Allgäuer Polizei zuständig. AllgäuHIT hat mit Polizeisprecher Holger Stabik gesprochen, wie die Kontrollen ablaufen könnten.
Fangen wir mit 2G plus an. Geimpft, genesen und ein negativer Schnelltest wird hier gefordert. Also in Museen, bei Sportveranstaltungen, in Hallenbädern oder in Kinos. Wie darf ich mir das vorstellen, klappern Sie alle Kinos in der Region ab?
Holger Stabik: „Ganz so wird das wahrscheinlich nicht aussehen, aber ungefähr so könnte man sich das tatsächlich vorstellen. Wir haben die Einhaltung der 2G, 2G+, 3G-Regelungen insgesamt auf dem Schirm und werden in den Bereichen, in denen die Leute aufeinander treffen - in der Gastronomie, in den Fitnesscentern, in den Kinos - entsprechende Kontrollen vornehmen."
2G stelle ich mir einfach vor, geimpft oder genesen. Jetzt kommt der Schnelltest dazu. Eine Herausforderung?
Holger Stabik: „Tatsächlich erwarten wir hier keine große Auswirkungen auf die polizeiliche Kontrolle. Es ist ja die Kontrolle des Betreiber vorgeschalten. Der Betreiber eines Kinos muss sich ja bereits vorher darüber versichern, dass die entsprechenden Vorgaben eingehalten werden. Unsere Aufgabe ist es hauptsächlich, die Kontrolle zu kontrollieren. Wir überprüfen, hat der Betreiber seine Aufgabe auch richtig gemacht, sind tatsächlich auch nur beispielsweise Genesene, die aktuell getestet sind, im Kino.“
Wir bleiben bei den Betrieben, ab morgen tritt bundesweit auch 3G am Arbeitsplatz in Kraft. Dann kontrollieren Sie die Kontrollarbeit der Betriebe?
Holger Stabik: „Wie die Vorgaben dort genau aussehen, können wir zum jetzigen Zeitpunkt so noch nicht sagen. Wir können nicht sagen, ob wir tatsächlich in der Bäckerei nachkontrollieren, ob denn alle Verkäuferinnen dort aktuell getestet sind oder einen entsprechenden Genesenen- oder Impfnachweis vorweisen können, oder aber auch, wie das Ganze in einem Maschinenbauunternehmen oder einer Zimmerei umgesetzt werden soll.“
3G gilt ab morgen auch im öffentlichen Nahverkehr. Auf was müssen sich die Fahrgäste einstellen?
Holger Stabik: „Der Bereich hat sich in der Vergangenheit aus der polizeilichen Erfahrung als relativ unkritisch herausgestellt. Wir hatten ja bereits die Einführung der Maskenpflicht – dort war die Zahl der Verstöße relativ gering und auch die Akzeptanz der Busunternehmen und auch der Fahrgäste relativ hoch. Hier gehe ich davon aus, dass sich die Überprüfung relativ schnell einpendelt und dann auch zügig vonstatten geht.“
Sie kontrollieren bereits seit einigen Wochen, ob die Regeln zum Beispiel in der Gastronomie eingehalten werden. Wie läuft das bisher?
Holger Stabik: „Wir haben da bislang ein gemischtes Bild. Der Großteil hält sich tatsächlich überwiegend an die Regelungen. Wir haben Kontrollen zu vermelden, bei denen 15 oder 20 Betriebe überprüft worden sind und die Kollegen vielleicht zwei Verstöße festgestellt haben. Es gibt allerdings auch Bereiche, in denen wir viel mehr Verstöße aufgedeckt haben.“
Dann wird gegen den Betreiber ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet - ein langes Wort. Was bedeutet das? Wie viel Strafe muss er zahlen?
Holger Stabik: "Das können wir leider im Detail nicht sagen. Es gibt einen Rahmenbußgeldkatalog. Die Polizei leitet das Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Die Verfolgungsbehörde ist entweder der Landkreis oder die Stadt. Landkreis oder Stadt orientieren sich an diesem Bußgeldkatalog. Im Bußgeldkatalog drohen dann unter anderem für Gewerbetreibende bis zu 5.000 Euro an Geldbuße."
Vielen Dank für das Gespräch!
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