Mehrere hunderte Verstöße gegen Maskenpflicht im Allgäu
Die bayerische Polizei führte am 23.10.2020 im Zeitraum zwischen 07:00 und 22:00 Uhr eine bayernweite Kontrollaktion zur Einhaltung der Maskenpflicht im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs und an öffentlichen Plätzen für die Maskenpflicht durch. Insgesamt konnten dennoch knapp über 300 Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz festgestellt werden.
Das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West beteiligte sich an den Kontrollen, um die Bürger und Bürgerinnen für die Einhaltung der Maskenpflicht zu sensibilisieren. Dabei wurden die Dienststellen des Präsidiums insbesondere an Schwerpunkten der Corona-Inzidenzwerte von Kräften der Bereitschaftspolizei unterstützt. Durch die kontrollierenden Kräfte konnte insgesamt eine hohe Akzeptanz für die Maskenpflicht festgestellt werden. Gerade im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs wurden die Vorschriften in sehr weiten Teilen eingehalten. Bei festgestellten Verstößen reagierten die kontrollierten Personen fast ausnahmslos verständnisvoll und einsichtig. Gerade auf öffentlichen Plätzen herrschte teilweise noch Unsicherheit über die Maskentragepflicht.
Maskenverweigerer händigt bei Polizeikontrolle gefälschtes Attest aus
In Sonthofen weisen zahlreiche Schilder bei den Zugängen zur Fußgängerzone auf die Neuregelung in Anbetracht immer stärker steigender Infektionszahlen hin. Im Rahmen der Schwerpunktaktion wurde ein 46-jähriger Mann, welcher keine Schutzmaske trug, angehalten und mit dem Vorwurf konfrontiert. Im Verlauf des darauf folgenden Gesprächs händigte der Mann ein augenscheinlich gefälschtes ärztliches Attest, welches ihn angeblich von der Maskenpflicht befreite, aus. Neben dem handschriftlich eingetragenen Namen des Patienten war auch die Arztunterschrift offensichtlich manipuliert. Insofern ermittelt die Polizei Sonthofen wegen des Gebrauchs von unrichtigen Gesundheitszeugnissen und des Verdachts der Urkundenfälschung gegen den Mann.
Das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West appelliert an alle Bürger und Bürgerinnen auch über den Kontrolltag hinaus die notwendigen Hygieneschutzmaßnahmen einzuhalten. Kontrollen zur Einhaltung der Infektionsschutzbestimmungen werden weiterhin durchgeführt.
Die konkreten Vorgaben zur Maskenpflicht können der aktualisierten Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung entnommen werden
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