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(Bildquelle: AllgaeuHIT)
 
Allgäu
Freitag, 4. Juni 2021

Lockerungen der Corona-Beschränkungen in Bayern

Das bayerische Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung weitreichende Lockerungen beschlossen. Niedrigere Inzidenzen und die steigende Impfquote ermöglichten deutliche Lockerungen der Beschränkungen, heißt es in einer Mitteilung der bayerischen Staatsregierung.

Zum 7. Juni wird der Katastrophenfall in Bayern aufgehoben. Das beschloss das Kabinett in seiner heutigen Sitzung. Dies bedeutet weitreichende Lockerungen der Corona-Maßnahmen. "Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Vorsicht und Umsicht sind nach wie vor der beste Ratgeber für unsere Gesellschaft, um uns zu schützen und immer mehr Freiheiten zu ermöglichen", heißt es in einer Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung hierzu. Es gebe mehr und mehr Grund zur Zuversicht, die enormen Anstrengungen der letzten Monate und Wochen trügen Früchte. Wachsamkeit und persönliches Verantwortungsbewusstsein blieben dennoch weiterhin ein zentraler Punkt in der Pandemiebekämpfung. 

Neben der Aufhebung des Katastrophenfalls gelten ab dem 7. Juni weitere Änderungen:

Es gibt künftig nur noch die beiden Inzidenzschwellen 50 und 100. Die Schwelle unter 35 entfällt. 

Ab dem 7. Juni gilt: 

  • Kontaktbeschränkungen: Bei Inzidenzen zwischen 50 und 100 sind Treffen von 10 Personen aus maximal drei Haushalten erlaubt. Liegt die Inzidenz unter 50 dürfen sich 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen. Geimpfte und Genesene zählen nicht dazu.
  • Geplante öffentliche und private Veranstaltungen wie Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, Beerdigungen oder Vereinssitzungen: Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen im Außenbereich 50, im Innenbereich 25 Personen zusammen kommen. Nicht Geimpfte oder Genesene benötigen einen negativen Coronatest. Liegt die Inzidenz unter 50 sind draußen 100, drinnen 50 Personen erlaubt. Coronatests sind nicht erforderlich.
  • Schulen: Bei einer Inzidenz unter 50 ist Präsenzunterricht ohne Einschränkungen möglich. Ab dem 21. Juni ist auch in Gebieten mit Inzidenzen zwischen 50 und 100 uneingeschränkter Präsenzunterricht möglich. Im Sportunterricht entfällt die Maskenpflicht. An den Schulen wird inzidenzunabhängig weiterhin zweimal wöchentlich getestet. Das Testergebnis wird den Schülern aber auf Antrag bescheinigt und kann so auch außerschulisch genutzt werden.
  • Kindertagesstätten kehren wie die Schulen ab dem 21. Juni auch in Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 in den Normalbetrieb zurück.
  • Hochschulen können wieder Präsenzveranstaltungen anbieten. Auf Mindestabstände muss geachtet werden. Die Maskenpflicht auf dem Hochschulgelände bleibt bestehen.
  • Handel und Geschäfte: Bei einer Inzidenz unter 100 wird der Handel allgemein geöffnet. Die allgemeinen Auflagen wie Kundenbegrenzung und Hygienekonzepte bleiben bestehen. Eine Terminpflicht entfällt. Märkte dürfen outdoor wieder sämtliche Waren verkaufen
  • Gastronomie: Die Innengastronomie wird geöffnet, Sperrstunde innen und außen ist um 24 Uhr. Ein negativer Test ist lediglich in Gebieten mit Inzidenzwerten zwischen 50 und 100 weiter erforderlich, ebenso bleiben die Regelungen zur Maskenpflicht bestehen. Reine Schankwirtschaften bleiben indoor geschlossen.
  • Hotellerie, Beherbergung: Zimmer können künftig an alle Personen vergeben werden, die sich nach den neuen allgemeinen Kontaktbeschränkungen zusammen aufhalten dürfen. In Gebieten mit einer Inzidenz unter 50 müssen die Gäste nur noch bei ihrer Ankunft einen negativen Coronatest vorlegen. In Regionen zwischen 50 und 100 bleibt es bei der bisherigen Regelung: alle 48 Stunden ein negativer Corona-Test.
  • Freizeiteinrichtungen wie Solarien, Bäder, Thermen oder Spielhallen können mit Infektionsschutzkonzept wieder öffnen. In Gebieten mit Inzidenzen zwischen 50 und 100 ist ein negativer Corona-Test nötig. Clubs, Diskotheken und Bordelle bleiben geschlossen.
  • Kulturelle Veranstaltungen und wirtschaftsnahe Veranstaltungen wie Kongresse und Tagungen: Veranstaltungen unter freiem Himmel sind bei fester Bestuhlung mit bis zu 500 Personen zulässig. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 brauchen die Besucher einen negativen Corona-Test. 
  • Proben von Laienensembles im Musik- und Theaterbereich sind künftig innen und außen ohne feste Personengrenze möglich. Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richtet sich nach der Größe des Raumes. Auch außerschulischer Musikunterricht wird ohne Personenobergrenze möglich.
  • Gottesdienste: Mit FFP2-Maske bei Inzidenz unter 100 indoor, im Freien auch ohne Maske erlaubt.
  • Sport: Alle Sportarten ohne feste Gruppenbegrenzung sind bei Inzidenz unter 100 erlaubt. Bei Inzidenz zwischen 50 und 100 allerdings nur mit negativem Corona-Test. Die Teilnehmerzahl richtet sich nach der Größe der Sportanlage. Bei fester Bestuhlung gelten die Zuschauerzahlen wie bei kulturellen Veranstaltungen.
  • Alten- und Pflegeheime: Die Testpflicht für Besucher entfällt in Gebieten mit einer Inzidenz unter 100.

In Gebieten mit einem Inzidenzwert von über 100 gilt die Bundesnotbremse in Bayern künftig eins zu eins.


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corona beschränkungen lockerung söder


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