Kontrollen im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen
Das Landratsamt Oberallgäu und die Marktgemeinde Bad Hindelang haben bereits vermehrt darauf hingewiesen, dass zukünftig verstärkt Kontrollen wegen unerlaubtem Zelten und Vandalismus-Tourismus im Naturschutzgebiet „Allgäuer Hochalpen“ durchgeführt werden. Am vergangenen Wochenende fand nun ein solcher Einsatz statt. Polizeibeamte der Alpinen Einsatzgruppe Allgäu des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West kontrollierten im Auftrag des Landratsamtes am Schrecksee.
Trotz widrigen Wetterverhältnissen wurden am frühen Sonntagmorgen gegen 6 Uhr einige Personen aufgegriffen, die dort ihre Nacht in Zelten und Schlafsäcken verbracht hatten. Eines der Pärchen zeltete auf der kleinen Insel im Schrecksee.
Nach Mitteilung der Polizei liefen die Kontrollen ohne Probleme ab. Die Personen zeigten sich einsichtig und wussten um das Verbot, konnten sich jedoch nicht vorstellen, dass tatsächlich Kontrollen stattfinden. Sie wurden bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Oberallgäu zur Anzeige gebracht und müssen jetzt mit Bußgeldern in Höhe von 300 Euro pro Person rechnen.
„Gegen das Campieren an Bergseen wollen wir auch in Zukunft mit Hilfe von Polizei, Gemeinden und Naturschützern vorgehen“, sagt Landrat Anton Klotz. „Es kann nicht sein, dass den Alphirten unter anderem Holz und Pfähle für Lagerfeuer gestohlen werden und sie sich anschließend auch noch um die Beseitigung von Müll und Hinterlassenschaften kümmern müssen.“
Das Landratsamt appelliert an die Wanderer, sich aus Rücksicht auf die Natur an die Regeln zu halten. Auch zukünftig wird es an den Bergseen im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen vermehrt zu Kontrollen kommen.
Hinweis:
Wer im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen zeltet bzw. Feuer macht, muss mit einem Bußgeld in einer Höhe rechnen, die ganz wesentlich über den Kosten für eine Übernachtung in einer Alpenvereinshütte oder auf einem offiziellen Zeltplatz im Tal liegt. Dort sind dann auch sanitäre Anlagen vorhanden, sodass nachfolgende Naturgenießer nicht Gefahr laufen, in die Hinterlassenschaften der Vorgänger zu treten. Ebenso wird die Gefahr reduziert, dass grasende Rinder aus diesen Hinterlassenschaften Finnen des Rinderbandwurms aufnehmen und daran erkranken.
Übrigens muss auch außerhalb von Naturschutzgebieten kein Grundstückseigentümer dulden, dass auf seiner Fläche gezeltet wird. Zelten ist nicht Teil des freien Betretungsrechts der Natur. (PM)
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