Klinikverbund Allgäu: Besuche nur noch mit negativem Test
Für alle Besucher und Begleitpersonen, die die Kliniken des Klinikverbundes Allgäu - die Kliniken in Mindelheim, Ottobeuren, Kempten, Immenstadt und Oberstdorf besuchen und unter die Ausnahmeregelung des absoluten Besuchsverbotes fallen, gilt ab sofort: Zutritt nur noch mit negativem Testergebnis.
Der Schutz der Patienten vor einer Infektion mit dem Coronavirus hat für den Klinikverbund Allgäu oberste Priorität. Ebenso sollen mit dieser Maßnahme die Klinikmitarbeiter selbst vor Infektionen geschützt werden, da sie für die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung in unserer Region unerlässlich sind.
Aufgrund der aktuell stark ansteigenden Infektionszahlen gilt für die Kliniken des Klinikverbundes seit 04. November 2021 ein Besuchsverbot mit Ausnahmeregelungen.
Das Betreten der Klinik ist nur in folgenden Ausnahmefällen erlaubt:
- Begleitung von minderjährigen Patienten, die sich aktuell in Behandlung befinden, durch ein Elternteil.
- Begleitung von Patienten unserer Palliativstation und in Sterbesituationen.
- Begleitung von Patienten, mit denen aufgrund einer entsprechenden Erkrankung (wie z.B. Demenz) eine Kommunikation erschwert oder nicht möglich ist.
- Sonstige therapeutische oder medizinisch notwendige Besuche, die vorab mit dem zuständigen Arzt abgesprochen wurden.
- Geburt eines Kindes: Anwesenheit des Vaters oder einer sonstigen engen Bezugsperson. Bitte beachten Sie die speziellen Besuchsregelungen der Wöchnerinnenstation.
Bitte beachten Sie, dass der Zutritt in der Kliniken ab sofort für die o.g. Ausnahmen ist nur mit Vorlage eines negativen Testergebnisses und FFP2-Maske möglich. Dies gilt auch für geimpfte und genesene Besucher! Eine Begleitung Sterbender ist jederzeit gewährleistet! Als Testnachweis gilt die Bescheinigung einer offiziellen Teststelle (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter 48 Stunden, keine Selbsttests!)
Besuchern steht keine Testmöglichkeit vor Ort an den Kliniken zur Verfügung.
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