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Die deutschen Kfz-Versicherer haben sich verpflichtet, Unfallschäden von Flüchtenden zu übernehmen
(Bildquelle: AllgäuHIT | Christoph Fiebig)
 
Allgäu
Mittwoch, 23. März 2022

Kfz-Versicherungsschutz für ukrainische Flüchtende

Der Krieg in der Ukraine trifft die Zivilbevölkerung und führt zu großen Flüchtlingsströmen. Nach Angaben der Vereinten Nationen sind 1,5 Millionen auf der Flucht. In Deutschland sind nach Angaben des Bundesinnenministeriums bereits über 50.000 Flüchtende angekommen, die teilweise mit ihrem Pkws ihr Heimatland verlassen haben.

Aufgrund der derzeit desolaten Kriegslage in der Ukraine ist davon auszugehen, dass sich die dortigen Kfz-Versicherer auf unabsehbare Zeit nicht in der Lage sehen, Unfallschäden zu regulieren. Und wenn man um sein Leben bangt, denkt man verständlicherweise als Letztes an den Nachweis eines Kfz-Versicherungsschutzes durch das Mitführen der „Internationalen Versicherungskarte für Kraftverkehr“, besser bekannt als „Grüne Karte“.

Daher verfügen wohl die meisten Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen über keine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung. „Daher stellt sich die Frage, wer für Schäden aufkommt, wenn man als Geschädigter bei einem Unfall mit einem Pkw aus der Ukraine verwickelt ist“, sagt Hanspeter Gschwend, Mitglied des Bezirksverbandes Augsburg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Die deutschen Kfz-Versicherer haben sich in dieser Situation kulanterweise verpflichtet, Unfallschäden von Flüchtenden zu übernehmen, so dass diese nicht auch noch in Regress genommen werden.“

Die Regulierung übernimmt das Deutsche Büro Grüne Karte. Betroffene können sich nach einem Unfall dorthin werden. Die Übernahme der Schäden ist zunächst bis zum 31. Mai dieses Jahres befristet.

So sind Geschädigte nach einem Unfall im Rahmen der geltenden Mindestdeckungssumme geschützt. Diese liegt für Personenschäden bei 7.5 Millionen Euro, für Sachschäden bei 1,22 Millionen Euro und für Vermögensschäden bei 50.000 Euro.


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ukraine flucht krieg


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