Landräte schreiben an Staatsminister Huber
Bei der flächendeckenden TBC-Untersuchung von Rindern gibt es mehrere Probleme, die die Allgäuer Landwirte nicht mehr ohne weiteres so stehen lassen wollen. "Die derzeitigen Restriktionsmaßnahmen treffen die Landwirte sehr hart und gehen unserer Meinung nach in der Regel stark über das sachlich gebotene Maß hinaus. Derzeit wird immer vom schlimmsten Fall ausgegangen, selbst auch wenn dessen Eintritt sehr unwahrscheinlich ist", so Elmar Stegmann, Gebhard Kaiser, Johann Fleschhut und Hans-Joachim Weirather in einem gemeinsamen Schreiben an Dr. Marcel Huber, Bayerns Staatsminister für Umwelt und Gesundheit.
Aus den Erfahrungen der bisherigen Untersuchungen ergebe sich mittlerweile eine andere Einschätzung der Gefahrensituation als zu Beginn des Untersuchungsprogramms am Jahresanfang. Diese mache zwingende Anpassungen in der Vorgehensweise erforderlich. Der bisherige Automatismus maximaler Sperrmaßnahmen müsse von einer individuellen, der Gefahrensituation angepassten Reaktion abgelöst werden. Es sei nicht verhältnismäßig, Betriebe, bei denen noch Abklärungsuntersuchungen im Gange seien und bei denen keine sonstigen Hinweise auf TBC vorhanden seien, mit derart strikten Sanktionen zu belegen.
Wir werden daher dazu übergehen, wie schon auf unterschiedlichen Ebenen gefordert, uns wieder der sich in der Praxis jahrzehntelang bewährten Verfahrensweise anzunähern: Das heißt, dass so stringente Maßnahmen erst dann ergriffen werden, wenn tatsächlich der Ausbruch der Tuberkulose zu befürchten ist. Zumindest bei einzelnen fraglichen Hauttestergebnissen wird der Betrieb daher nicht mehr sofort formal gesperrt, sondern zunächst das Ergebnis von Sektion und PCR abgewartet. Wir weisen daher unsere Amtstierärzte an, ab sofort wieder nach diesem Grundsatz der Tierseuchenbekämpfung vorzugehen und insofern von der schematischen Vorgehensweise abzuweichen, die Ihr Haus vorgegeben hat. Dabei haben wir vollstes Vertrauen, dass diese auf Basis ihres Sachverstandes im Einzelfall die geeigneten Maßnahmen ergreifen werden.
Auch bei dieser Vorgehensweise würden die Interessen der Verbraucher gewahrt bleiben, da die internationalen Standards nicht unterschritten werden, so die Landräte abschließend.


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