Kein Anspruch auf „Hitzefrei“ für Beschäftigte auch im Allgäu
Heiße Tage sind ideal für einen Nachmittag am Badesee, aber im Büro wirken sich hohe Temperaturen auf die Produktivität und das Wohlbefinden der Beschäftigten aus. Gerade wer vor riesigen Fensterfronten in Südlage arbeitet, kommt oft stark ins Schwitzen.
Schulkinder können an Hochsommertagen durch „Hitzefrei“ erlöst werden. Dasselbe dürften sich manchmal auch viele Beschäftigte wünschen. Doch rein rechtlich gibt es solch einen Anspruch nicht, sagt Hanna Schmid vom Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft der IHK Schwaben: „Der Gesetzgeber sieht „Hitzefrei“ am Arbeitsplatz nicht vor“, berichtet die Expertin.
Raumtemperatur im Büro
Einen Richtwert allerdings gibt es schon: Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin stellt fest, dass die Temperatur im Arbeitsraum 26 Grad nicht überschreiten sollte. Anderenfalls ist der Arbeitgeber angehalten, Maßnahmen zur Temperaturregulierung zu ergreifen. Liegt die Raumtemperatur bei mehr als 30 Grad, muss das Unternehmen sogar etwas dagegen unternehmen. Doch selbst, wenn die Temperaturgrenze trotz aller Maßnahmen überschritten wurde, dürfen Beschäftigte nicht einfach nach Hause gehen.
Für Erfrischung und Abkühlung sorgen
„Wird es im Büro zu heiß, sollten sich Beschäftigte bei ihren Führungskräften nach Möglichkeiten für zusätzliche Maßnahmen oder einen Arbeitsplatzwechsel erkundigen“, rät Schmid aus dem Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft der IHK Schwaben. Wer nicht schwitzen will, muss sich also um einen Kompromiss bemühen. Gleitzeitregelungen, der Abbau von Überstunden, ein Tischventilator oder zwischendurch ein Eis – all das kann dazu beitragen auch bei heißen Temperaturen einen kühlen Kopf zu bewahren.
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