Jetzt bewerben für Sonderförderprogramm Ehrenamt
Der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU) macht auf das Corona-Sonderförderprogramm „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern.“ des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft aufmerksam, das am 24. Juni angelaufen ist.
„Dieses Förderprogramm richtet sich an Initiativen in ländlichen Räumen“, teilt Stracke mit. „Akteure, deren Maßnahmen überwiegend in kreisangehörigen Städten und Gemeinden von maximal 50.000 Einwohnern wirken, können eine Förderung von bis zu 8.000 Euro beantragen. Zielgruppe sind beispielsweise ehrenamtliche Initiativen wie Ortsgruppen der Tafeln, die für Angehörige besonders schutzbedürftiger Gruppen wie ältere, vorerkrankte oder ärmere Menschen Lebensmittel bereitstellen“, so der Abgeordnete weiter.
Auch wenn zwischenzeitlich viele Kontaktbeschränkungen in Folge der Corona-Pandemie wieder aufgehoben wurden, müssen sich derartige Initiativen immer noch an eine Vielzahl von weiterhin bestehenden Auflagen und neue Rahmenbedingungen anpassen, was zu erheblichen Einschränkungen sowie zusätzlichen Aufwendungen und Kosten führt. Hier will das Bundeslandwirtschaftsministerium helfen.
„Ich möchte alle angesprochenen Initiativen und Gruppen in meinem Wahlkreis ermutigen, sich schnell für das Programm „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern.“ zu bewerben. Denn das Programm kann gerade in der aktuellen Corona-Situation ehrenamtlich Organisierten in den ländlichen Räumen helfen, wieder helfen zu können. Es ist oft existenziell, für ältere oder geschwächte Menschen einkaufen gehen zu können, Essensspenden zu sammeln und zu verteilen“, erklärt Stracke mit Blick auf das neue Förderprogramm.
Zudem können Antragsteller finanzielle Zuschüsse für pandemiebedingte Transportleistungen erhalten. Mit den Fördermitteln sollen ferner notwendige Verbesserungen der digitalen Ausstattungen ermöglicht werden.
Bewerbungen können ab sofort hier abgegeben werden. Dort sind auch alle Details zu den Förderrahmenbedingungen zu finden. Dabei gilt es schnell zu sein! Die Vergabe der Fördermittel in den Landkreisen erfolgt nach dem zeitlichen Eingang der Bewerbung.
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