Jäger bekommen Rechtssicherheit bei halbautomatischen Waffen
„Unsere Jäger bekommen endlich Rechtssicherheit“, freut sich CSU-Landtagsabgeordneter Eric Beißwenger, Mitglied und jagdpolitischer Berichterstatter des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz. Er begrüßt die Ankündigung von Staatsminister Helmut Brunner zeitnah den Einsatz von halbautomatischen Büchsen bei der Jagd wieder zu ermöglichen.
Sobald die bayerische Regelung in Kraft ist, dürfen bis zu einer bundesrechtlichen Lösung im Freistaat halbautomatische Langwaffen verwendet werden, die mit bis zu drei Patronen geladen sind. Allerdings gilt diese Regelung nur für Langwaffen, die bereits im Eigentum des Jägers sind, ein Neuerwerb ist erst nach einer Bundesregelung möglich.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte jüngst entschieden, dass halbautomatische Schusswaffen bereits dann unter ein sachliches Verbot des Bundesjagdgesetzes fallen, falls sie ein Magazin aufnehmen können, das mehr als zwei Patronen fassen kann – unabhängig davon, ob ein Jagdscheininhaber ein solches Magazin verwenden will. „Dieses Urteil sorgte bei den Jägern für große Unsicherheit und zu recht für Unmut, denn die bisherige Verwaltungspraxis sah anders aus“, erklärt Beißwenger. „Wir als CSU-Landtagsfraktion haben uns daher bereits im April mit einem Antrag im Parlament dafür stark gemacht, hier schnellstmöglich Rechtssicherheit zu schaffen.“
Die in der letzten Woche im Bundestag beschlossene Neuregelung zu halbautomatischen Schusswaffen bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats und ist noch nicht in Kraft getreten. Die bayerische Verordnung soll dabei die zeitliche Lücke, die der Bund frühestens im Herbst beseitigen kann, überbrücken.
„Gerade bei Mais- und Erntedrückjagden kommen halbautomatischen Büchsen zum Einsatz“, macht Beißwenger deutlich. „Es freut mich, dass der Freistaat nun mit einer landeseigenen Regelung dafür sorgt, dass die bayerischen Jägerinnen und Jäger voraussichtlich schon ab Anfang August wieder ihre halbautomatischen Waffen für die Jagd verwenden dürfen.“ (pm)


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