IHK Schwaben enttäuscht vom Bürokratieentlastungsgesetz
Dr. Andreas Kopton, Präsident der IHK Schwaben, zeigt sich enttäuscht vom jetzt verabschiedeten „dritten Bürokratieentlastungsgesetz“ (BEG III), da wichtige Forderungen der Wirtschaft nicht berücksichtigt wurden: „Der Abbau von Bürokratie hat für Unternehmen höchste Priorität. Doch die im Gesetz verabschiedeten Maßnahmen reichen bei weitem nicht aus, um die Wirtschaft spürbar zu entlasten.“
Der IHK-Präsident weiter: „Aus eigenen Umfragen wissen wir, dass die Mehrheit der Unternehmen größten Wert auf eine praxisnahe Ausgestaltung der Datenschutzgrundverordnung legt. Auch haben wir eine Verkürzung von Aufbewahrungspflichten für steuerliche Unterlagen gefordert. Gerade in diesem Bereich hätte eine Reduktion der Aktenberge viel Entlastung gebracht.“
Das Gesetz sieht die Fristverkürzung von elektronisch gespeicherten Steuerunterlagen auf fünf Jahre vor. „Gut und konsequent wäre es gewesen, wenn die Aufbewahrungsfristen auch für Papierunterlagen von zehn Jahren auf fünf oder maximal sieben verkürzt worden wären.“, berichtet Kopton.
Das Gros der Entlastung im BEG III enthält neben der Fristverkürzung für elektronisch gespeicherten Steuerunterlagen zwei weitere Einzelmaßnahmen: die Einführung einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, sowie die Einführung eines digitalen Meldescheins im Beherbergungsgewerbe.
„Das Gesetz nutzt Chancen zur Digitalisierung und leitet damit notwendige Schritte hin zu einer Vereinfachung von Verwaltungsvorgängen ein. Um Unternehmen spürbar von Bürokratie zu entlasten, benötigt es jedoch deutlichere Maßnahmen“, so Dr. Kopton abschließend.
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