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Allgäu
Donnerstag, 2. März 2023

Ganztagesbetreuung an Grundschulen: FW fordern Unterstützung

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter kommt: Schrittweise, ab August 2026 – so hat es der Bundestag beschlossen. Vor diesem Hintergrund setzen sich die Freien Wähler im bayerischen Landtag für die volle und flexible Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung des Ausbaus von Schulgebäuden ein.

„An vielen Grundschulen auch bei uns in Bayern müssen weitere Räume geschaffen oder aber vorhandene Räumlichkeiten zusätzlich genutzt werden, um dem Rechtsanspruch auf Ganztagsschule gerecht werden zu können – das ist eine große Herausforderung“, begründet MdL Dr. Leopold Herz einen diesbezüglichen Dringlichkeitsantrag, den seine Fraktion zum Plenum am Donnerstag eingebracht hat.

Darin werde auf eine möglichst flexible Gestaltung der Förderrichtlinie für Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter hingewirkt, erläutert MdL Dr. Herz: „Insbesondere im Bereich von Zubauten und der Möglichkeit einer Doppelnutzung bestehender und zum Schulhaus benachbarter Gebäude wollen wir unbürokratische Förderlösungen für Ganztagseinrichtungen entwickeln. Ziel ist eine gut anwendbare und die vorhandenen räumlichen Potenziale optimal nutzende Lösung für die Kommunen in Bayern“, so MdL Dr. Herz weiter. Groß angelegte bauliche Maßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Räume für die Ganztagsbetreuung seien bis zum Jahr 2026 jedoch nicht immer realisierbar oder wegen vorhandener Räumlichkeiten in naher Umgebung zum Schulgebäude nötig, sagt der Abgeordnete.

Bereits im vergangenen Jahr hatte der Deutsche Städtetag vor Verzögerungen beim Ausbau der Ganztagsbetreuung gewarnt – zu Recht, meint MdL Dr. Herz: „Viel zu lange hat Berlin die Festlegung der grundlegenden Rahmenvereinbarung bis Januar dieses Jahres verzögert – daran hingen wir auf Landesebene. Die Kommunen brauchen jetzt dringend konkrete Aussagen und Rechtssicherheit hinsichtlich der Frage, wie und in welcher Form zusätzliche Räume gefördert werden.“ Nur so erhielten sie die notwendige Planungssicherheit zur Umsetzung und könnten Fördergelder passgenau in räumliche Gegebenheiten vor Ort investieren – unabhängig davon, ob es um einen Neu-, Um- oder Zubau bzw. eine Doppelnutzung von Gebäuden gehe.

MdL Dr. Herz abschließend: „Als Freie Wähler-Fraktion stehen wir fest an der Seite unserer Bürgermeister und Kommunalpolitiker, damit der Ausbau jenseits der bislang zu unklaren und bürokratischen Fördervorgaben aus Berlin nicht ausgebremst wird: Im Interesse unserer Kinder und im Interesse einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“


Tags:
ganztagesbetreuung bayern landtag recht


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