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Allgäu
Dienstag, 28. Januar 2020

Förderungen der Ausgleichszulagen drastisch gekürzt

Mit der Neugestaltung der Gebietskulisse für benachteiligte Gebiete ab dem Jahr 2019 sind in einigen Gebieten die Förderungen der Ausgleichszulagen drastisch gekürzt worden. So wurden allein im Landkreis Oberallgäu 2019 ca. 700.000 Euro weniger ausgeschüttet. Einzelne Betriebe im Bergland erhielten sogar nur ein Drittel der vorherigen Zahlungen! Dafür haben Landwirte in Landkreisen im Großraum München Anteile der Ausgleichszulagen bekommen, was nicht verständlich ist.

Deshalb beantragt MdL Dr. Leopold Herz, Freie Wähler und Vorsitzender des Ausschusses für Ernährung Landwirtschaft und Forsten und seine Landtagskollegen der Freien Wähler, wirtschaftliche Härten der geänderten Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete zu verhindern. Er fordert, dass Kürzungen der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete so gestaltet werden, dass unzumutbare Härten für die bayerische Landwirtschaft vermieden werden und Abzüge nicht mehr als ein Drittel der letztjährigen Fördersumme unterschreiten.

Für die bisherige Ermittlung der Förderhöhe wurde bis zum Jahr 2018 die Durchschnitts-Ertragsmesszahl der Gemarkungen herangezogen, in denen die jeweiligen Flächen des Betriebes liegen. Seit 2019 dient die Durchschnitts-Ertragsmesszahl der förderfähigen Flächen des jeweiligen Betriebs als Grundlage zur Errechnung der Ausgleichszulage. Zudem fällt der Aufschlag auf die ersten Hektare im Berggebiet weg, die bisher 25 Euro pro Hektar auf die ersten 10 Hektare ausmachten. Daraus haben sich die drastischen Veränderungen ergeben!

Das Ziel der Gewährung der Ausgleichszulage an landwirtschaftliche Unternehmen in benachteiligten Agrarzonen und in den Berggebieten ist, ständige wirtschaftliche und natürliche Nachteile auszugleichen, um die landwirtschaftlichen Einkommen zu sichern und die Kulturlandschaft zu erhalten.

Für die landwirtschaftlichen Betriebe, die oftmals lediglich 10 – 20 Hektar im Bergland bewirtschaften, sind die Ausgleichszahlungen eine fest einkalkulierte Größe, so MdL Dr. Herz. Sie sind zu einem nicht unerheblichen Teil zur Sicherung des Betriebs erforderlich.

Gerade in der derzeit angespannten wirtschaftlichen und sozialen Situation in der sich die kleinstrukturierte Landwirtschaft befindet, ist es notwendig, dass die Landwirte Planungssicherheit haben. „Nur wenn wir unsere bäuerlichen Familienbetriebe unterstützen und solche enormen finanziellen Einbußen ausgleichen, ist auch in Zukunft gewährleistet, den Erhalt unserer Kulturlandschaft zu garantieren, so MdL Dr. Herz.


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förderung ausgleich gekürzt benachteiligt


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