Fast 800 vermutete Behandlungsfehler in Bayern
In Bayern wurden 2018 insgesamt 792 vermutete Behandlungsfehler bei der Techniker Krankenkasse (TK) gemeldet. Das sind 89 Fälle beziehungsweise 13 Prozent mehr als im Vorjahr. Bundesweit stiegen die Verdachtsfälle im gleichen Zeitraum um zehn Prozent auf 5.998 Fälle. Die meisten Verdachtsfälle (255) verzeichnet die TK in Bayern im chirurgischen Bereich. Auf Platz zwei landete die Zahnmedizin mit 125. In diesen beiden Fachbereichen fiel somit knapp die Hälfte der Verdachtsfälle an. Auf den weiteren Plätzen folgen die Allgemeinmedizin und die Orthopädie mit 82 beziehungsweise 55 Fällen.
"Die Versicherten informieren sich heutzutage intensiver als früher. Sie nutzen dabei auch öfters unterstützende Onlineangebote", sagt Christian Bredl, Chef der TK im Freistaat. "Dennoch ist die Dunkelziffer an unentdeckten Behandlungsfehlern hoch. Viele Versicherte wissen nicht, dass ihre Krankenkasse sie hier intensiv unterstützen kann."
Für medizinische Laien ist es schwer, zwischen einem schicksalhaften Verlauf und einem handfesten Behandlungsfehler zu unterscheiden. Bredl: "Bei Anzeichen eines Verdachts ist es am besten, wenn sich die Betroffenen so früh wie möglich an ihre Krankenkasse wenden." Diese kann in vielen Fällen beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) kostenfrei ein Gutachten in Auftrag geben, das der Versicherte im Fall einer juristischen Auseinandersetzung nutzen kann. In speziellen Fällen könne die TK auch medizinisch-juristische Gutachten bei privaten Gutachtern in Auftrag geben.
Entscheidet sich die Krankenkasse für eine Klage, kann der Versicherte den Ausgang des Gerichtsverfahrens abwarten. So kann er besser die Erfolgsaussichten einer privaten Klage einschätzen. Diese sind umso höher, je genauer die Krankengeschichte dokumentiert ist. Patienten sollten deshalb in einem Gedächtnisprotokoll festhalten, wie die Behandlung ablief und welche Ärzte und Pfleger beteiligt waren.
Daneben fordert der bayerische TK-Chef den Gesetzgeber auf, stärker die Patienten zu schützen. "Die Interessen der Menschen und nicht die der Hersteller müssen endlich in das Zentrum des deutschen Rechts gestellt werden", so Bredl. Beispielsweise kann derzeit ein Patient kaum beweisen, dass er sich bei der Einnahme von Medikamenten genau an den Beipackzettel gehalten hat. Es ist fast unmöglich, einen Arzneimittelhersteller für ein fehlerhaftes Medikament zur Verantwortung zu ziehen. Pharmaunternehmen können so leicht andere denkbare Ursachen für den unerwünschten Verlauf einer Behandlung anführen.
Auch die lange Verfahrensdauer kann für die Betroffenen zur weiteren Tragödie werden. Zum Teil gehen die Prozesse über mehr als 15 Jahre. Die Haftpflichtversicherungen ziehen die Verfahren oft gezielt in die Länge, damit die Opfer unter zunehmenden Druck faule Kompromisse bei außergerichtlichen Einigungen eingehen. Diese Praxis sollte endlich unterbunden werden zum Beispiel durch auf Medizinrecht spezialisiert Kammern bei den Gerichten.


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