Erneut ein schadensträchtiger Callcenter-Betrug
Stark ansteigende Fallzahlen im Bereich des Phänomens „Falsche Bedienstete“ sind derzeit im Bereich des Präsidiums Schwaben Süd/West festzustellen. In den ersten vier Monaten des Jahres 2017 wurden 107 Anzeigen diesbezüglich aufgenommen. Vom Jahresbeginn bis zum 26.04.2018 wurden bereits 322 Fälle zur Anzeige gebracht.
Mitte April ereignete sich im Ostallgäu erneut ein schadensträchtiger Fall, bei dem ein Rentner 37.000 Euro an einen angeblichen Polizeibeamten übergab.
Die Anrufer verhalten sich äußerst professionell und sind sehr sprachgewandt. Sie stellen sich als Polizeibeamter, oder auch anderer behördlichen Vertreter vor und täuschen eine erfundene Geschichte vor. Diese beinhaltet entweder eine Drohkulisse, ein Hilfsgesuch angeblicher Ermittlungsbehörden oder eine andere falsche Behauptung, welche den Angerufenen dazu bringen soll, das vom Täter gewünschte Verhalten zu zeigen. Durch ständigen Kontakt mit dem Opfer, welcher oft über Stunden andauern kann, wird das Opfer zum einen ständig weiter unter Druck gesetzt und zum anderen auch kontrolliert. Durch die ständige Telefonverbindung kann sich das Opfer nicht sammeln und das eigene Verhalten kritisch reflektieren. Zum anderen werden Kontaktversuche zur richtigen Polizei unterbunden, oder diese werden durch die Täterschaft aufgeklärt.
Die im Telefondisplay angezeigte Rufnummer kann über eine Software manipuliert werden. Im Falle falscher Polizeibeamter wird teils die Rufnummer der örtlichen Polizeidienststelle oder die örtliche Vorwahl in der Verbindung mit der 110 angezeigt. Die Anzeige einer bekannten Rufnummer ist also kein Grund für falsches Vertrauen.
Es gelingt den Anrufern durch den langen Kontakt und geschickte Manipulation ein starkes Vertrauensverhältnis zu ihren Opfern aufzubauen. Um sich zu legitimieren wird das Opfer teils aufgefordert bei der örtlichen Polizeidienststelle zurückzurufen. Der Täter täuscht dann durch das Einspielen eines Freizeichens vor, dass die Verbindung unterbrochen wurde, obwohl diese noch weiter besteht. Wenn das Opfer nun die Nummer der örtlichen Polizei oder die 110 wählt, wird keine neue Verbindung aufgebaut. Stattdessen täuscht derselbe Täter oder ein Komplize vor, den Anruf als „richtige Polizei“ wieder anzunehmen.
Die genaue Ausgestaltung der vorgetäuschten Geschichte ist beliebig wandelbar und oft erschreckend detailreich gestaltet. Um möglichst umfassend zu sensibilisieren werden hier einige der gängigsten Versionen dargestellt.
Drohender Einbruch:
Den Angerufenen wird mitgeteilt, dass im Zuge einer Täterfestnahme oder sonstigen polizeilichen Maßnahmen bekannt wurde, dass ein Einbruch in ihre Wohnung bzw. ihr Haus droht. Auf diese Weise wird versucht die Vermögensverhältnisse auszuspähen. Anschließend wird vorgetäuscht, diese sichern zu wollen und die Bewohner werden dazu gebracht Vermögenswerte an angebliche Polizeibeamte zu übergeben oder diese abzulegen. Die Notwendigkeit des Ablegens der Gegenstände wird in diesem Zusammenhang mit der sonst drohenden Gefährdung verdeckter polizeilicher Maßnahmen begründet.
Ermittlungsverfahren in einem anderen Land ggf. auch drohende Auslieferung:
Die Täter machen die Angerufenen glaubend, dass gegen sie ein Verfahren in einem anderen Land anhängig sei und eine Auslieferung in dieses Land drohen würde. Nur durch Zahlung einer Geldstrafe seien sie in der Lage die Auslieferung in dieses Land zu verhindern. Als Zahlungsmittel werden hier z. B. Überweisungen oder die Nutzung eines Finanztransferdienstleisters gefordert.
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