Die Kur soll Pflichtleistung der Krankenkassen werden
Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten und stationäre Vorsorgeleistungen sollen jetzt zu Pflichtleistungen der Krankenkassen umgewandelt werden. Dies teilt der Allgäuer Bundestagsabgeordnete und gesundheitspolitische Sprecher der CSU im Deutschen Bundestag Stephan Stracke mit.
"Ich freue mich sehr, dass pünktlich zum Jubiläum "200 Jahre Kneipp" im Jahr 2021 die Kur als Vorsorgemaßnahme gestärkt werden soll. Die Anerkennung von Kuren und stationären Vorsorgeleistungen als Kassenleistung ist ein langjähriges Anliegen der CSU im Bundestag und der Kneipp- und Kurverbände. Dafür mache ich mich auch persönlich stark", so Stracke mit Blick auf die Kurorte in seinem Wahlkreis. Jetzt ist ein wichtiges Etappenziel erreicht. Im Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) ist eine entsprechende Regelung zur Pflichtleistung der Krankenkassen vorgesehen. Dieser Gesetzesentwurf befindet sich gerade in der Abstimmung zwischen den Bundesministerien. Stracke hofft nun, dass das Kabinett schnellstmöglich den Gesetzesentwurf beschließt, damit das Gesetz Anfang nächsten Jahres im Bundestag beraten und beschlossen werden kann.
"Mit der Pflichtleistung haben die Bürgerinnen und Bürger noch mehr Möglichkeiten, aktiv etwas für die eigene Gesundheit zu tun. Gleichzeitig stärken wir die die Kurorte in diesen schwierigen Zeiten der Corona-Pandemie", führt der Abgeordnete aus.
Die Anzahl der bewilligten Kuren hat sich in den vergangenen Jahren dramatisch verringert. Wurden in den 1990er Jahren bundesweit noch rund 900.000 ambulante Kuren bewilligt, so sind es heute nur noch rund 46.000 pro Jahr. "Da ist das 200-jährige Kneipp-Jubiläum der richtige Zeitpunkt, das Ruder herumzureißen und der Kur wieder einen wichtigeren Stellenwert im Gesundheitswesen einzuräumen. Es hat sich gezeigt, dass Prävention und Vorsorge das beste Mittel sind, um chronischen Erkrankungen vorzubeugen und die Abwehrkräfte zu stärken", betont Stracke. Die CSU und der bayerische Heilbäder Verband haben deshalb bereits seit Jahren gefordert, dass ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten und stationäre Vorsorgeleistungen zu Pflichtleistungen der Krankenkassen werden.
"Die Pandemie zeigt uns eindrücklich, dass Gesundheit ein unschätzbares Gut ist. Deshalb ist es höchste Zeit, dass diese Rechtsänderung jetzt kommt. Insbesondere Bayern verfügt über eine Vielzahl ausgezeichneter Kurorte mit langer Tradition und hervorragenden Leistungen. Mit den beiden Kneippheilbädern Bad Wörishofen und Bad Grönenbach sowie den Kneippkurorten Füssen und Ottobeuren habe ich vier Kurorte mit einem breiten, qualitätsvollen Leistungsspektrum in meinem Wahlkreis", erklärt der Abgeordnete. Mit dem Ausbau der ambulanten und stationären Vorsorgeleistungen stärken wir gleichzeitig den Standort Bayern. "Damit sichern wir auch zahlreiche Arbeitsplätze", stellt Stracke fest. "Die Heilbäder und Kurorte sind ein starker Faktor in der Gesundheitswirtschaft, gerade auch bei mir im Allgäu. In ganz Bayern stehen sie für 100.000 Arbeitsplätze im ländlichen Raum und eine Bruttowertschöpfung von 3,7 Milliarden Euro", so der Abgeordnete abschließend.
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