Symbolbild
(Bildquelle: Pixabay)
Allgäu
Dienstag, 2. April 2019
Deutliche Mehrheit im EU-Agrarausschuss
Am Dienstag, 2. April, stimmte der Agrarausschuss des Europa-Parlaments nach mehrstündigen Debatten über den zweiten Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab. Der Agrarausschuss nahm das Strategie-Paket mit einer deutlichen Mehrheit von 27 Stimmen (bei 17 Gegenstimmen und einer Enthaltung) an. In Kraft treten sollen diese neuen Pläne im Januar 2022 (Kommissionsvorschlag: 2021). Bereits am Montag, 1. April, hatte der Agrarausschuss den ersten Bericht zur gemeinsamen Marktordnung verabschiedet.
Der Vorschlag der Kommission enthält ein neues Umsetzungsmodell, das Mitgliedsstaaten mehr Flexibilität in der Finanzierung und Ausgestaltung nationaler Programme einräumt. Insgesamt lagen zum zweiten GAP-Bericht fast 6.000 Änderungsanträge auf dem Tisch, die zu 140 Kompromissvorschlägen zusammengefasst wurden. Besonders viel Diskussionsbedarf gab es bei den so genannten Öko-Regelungen, die Klima, Umwelt und Tierschutz betreffen. Auch das “Capping”, die Begrenzung von Direktzahlungen, löste kontroverse Debatten aus.
Für Ulrike Müller stand ihre Zustimmung zum Gesamtpaket außer Frage. Sie befürwortet, dass die GAP künftig eine nachhaltige und effiziente Landwirtschaft mit einem marktorientierten Ansatz fördert. Müller: “Wir müssen die Landwirte anständig dafür entlohnen, dass sie einen Dienst an der Gemeinschaft leisten. Sie sorgen für Lebensmittel in einer weltweit unerreichten Qualität, daneben haben sie aber auch noch hohe Verdienste um die Landschaftspflege und unser Gemeinwesen. Wir müssen unsere Verfahren vereinfachen und Bürokratie abbauen. Von dem “one size fits all”-Modell, das an alle Betriebsgrößen und Wirtschaftsformen die gleichen Maßstäbe anlegt, müssen wir wegkommen.”
Nach dem heutigen Beschluss müssen Mitgliedsstaaten künftig die Öko-Regelungen verpflichtend in der 1.Säule (Direktzahlungen) anbieten, diese sind aber freiwillig für die Landwirte. Müller sieht darin eine Chance: “In der nationalen Umsetzung muss allerdings genau das erfolgen, was die Kommission vorschlägt. Die Verwaltungsvereinfachung muss tatsächlich bei den Landwirten ankommen. Vor allem in Deutschland mit seinen föderalen Strukturen müssen wir darauf achten, dass man nichts draufsattelt und zusätzlich verkompliziert, sondern dass für die Bauern tatsächlich spürbar Bürokratie abgebaut wird.”
Zwanzig Prozent der 1. Säule müssen in Zukunft für diese Eco Schemes veranschlagt werden, z.B. für nicht wirtschaftlich genutzte Regenerationsflächen. Zwei Prozent der Direktzahlungen sind weiterhin für Junglandwirte vorgesehen. Der Vorschlag des Agrarausschusses zum Capping sieht nun vor, dass die Mitgliedsstaaten die Zahlungen an Großbetriebe reduzieren und stattdessen Kleinbauern, Jungbauern und Landwirtinnen stärker unterstützen. Eine jährliche Obergrenze von 100.000 Euro soll für Direktzahlungen gelten, wobei Lohnkosten und Sozialabgaben bei der Bemessung anteilig angerechnet werden können.
Der dritte Bericht zur so genannten “Horizontalen Verordnung der GAP” (Finanzierung, Verwaltung und Kontrolle) kommt am 8. April zur Abstimmung. Ulrike Müller ist hier als agrarpolitische Sprecherin der ALDE-Fraktion Hauptberichterstatterin. In diesem Bericht geht es um die Umsetzung des von der Kommission vorgeschlagenen neuen Umsetzungsmodells in den Mitgliedsstaaten. Das Modell soll künftig nicht mehr Regelkonformität, sondern Leistung bewerten. Ulrike Müller will sicherstellen, dass die Verwaltung transparent und frei von Interessenskonflikten funktioniert. Sie drängt auf Bürokratieabbau und eine klarere Aufgabenverteilung innerhalb der Mitgliedsstaaten.
Die künftige GAP kommt vor der Europa-Wahl am 26. Mai nicht mehr ins Plenum des Parlaments. Mit den aktuellen Abstimmungen sichert der Agrarausschuss seine Position.

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