Corona-Regelungen in Bayern: Das gilt ab 28. Dezember
Wegen der Ausbreitung der Omikron-Variante verschärft die Bayerische Staatsregierung ab dem 28. Dezember die Coronaregelungen, Kontaktbeschränkungen gelten nun auch für Geimpfte und Genesene.
Ab dem 28. Dezember gelten in Bayern neue Kontaktbeschränkungen, auch für Geimpfte und Genesene. Darauf hat eine Sprecherin des Bayerischen Gesundheitsministeriums am Montag hingewiesen. „Ab dem 28. Dezember dürfen sich nur noch höchstens zehn Personen privat zusammentreffen, die geimpft oder genesen sind. Die Änderungen gelten vorerst bis 12. Januar 2022.
Die Kontaktbeschränkungen für Treffen mit ungeimpften Personen – ein Hausstand plus zwei weitere Personen eines Hausstands – gelten weiterhin.
Die Regelungen in Kurzform:
- Bei privaten Zusammenkünften außerhalb der Gastronomie, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind maximal zehn Personen erlaubt
- Ungeimpfte Personen dürfen sich weiter mit maximal zwei Personen eines anderen Hausstandes treffen. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren.
- Kinder unter 14 Jahren sind grundsätzlich von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen. Die Altersgrenze von 14 Jahren findet künftig auch für 2G und 2G+ Anwendung
- Das bislang für große überregionale Sportveranstaltungen geltende Zuschauerverbot gilt künftig auch für große überregionale Kulturveranstaltungen und vergleichbare Veranstaltungen.
- Tanzveranstaltungen sind zukünftig auch außerhalb von Clubs und Diskotheken untersagt, soweit es sich nicht um Sportausübung handelt.
Was ist an Silvester verboten und was ist erlaubt?
- Geimpfte und Genesene dürfen sich im Rahmen von privaten Zusammenkünften mit maximal zehn Personen treffen. Sobald eine ungeimpfte Person dabei ist, gelten die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Somit sind private Zusammenkünfte, egal ob im privaten oder im öffentlichen Raum, an denen auch Ungeimpfte teilnehmen, grundsätzlich nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes sowie höchstens zwei weiteren Personen eines weiteren Hausstands möglich – und zwar unabhängig von deren Impfstatus. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht dazu. Für private Veranstaltungen außerhalb privater Räumlichkeiten, zum Beispiel in angemieteten Räumlichkeiten, gilt die Obergrenze von 10 Personen ebenfalls. Tanzveranstaltungen sind untersagt.
- Um zumindest im kleinen Kreis auch in der Gastronomie Silvester feiern zu können, wurde am 14. Dezember 2021 beschlossen, die angeordnete Sperrstunde in der Gastronomie (22 Uhr bis 5 Uhr) für die Silvesternacht aufzuheben. Die einmalige Aussetzung scheint mit Blick auf die Besonderheiten des Jahreswechsels geboten.
- In Bayern gibt es an Silvester auf publikumsträchtigen Plätzen und ihrem weiteren Umfeld ein landesweites Verbot von Menschenansammlungen, die über 10 Personen hinausgehen. Die hiervon konkret betroffenen Gebiete müssen die Kreisverwaltungsbehörden festlegen.
- Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk ist verboten.
Die Ministeriumssprecherin ergänzte: „Das Ministerium begrüßt, dass sich Bund und Länder bei ihren Beratungen am 2. Dezember darauf geeinigt haben, den Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester erneut zu verbieten. Denn klar ist: Die Lage in den Kliniken ist noch immer höchst angespannt. Beim Abschießen von Feuerwerk und Böllern kommt es leider jedes Jahr zu zahlreichen Verletzungen. Das müssen wir unbedingt vermeiden, um die Kliniken nicht noch weiter zu belasten.“
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