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Sendemast am Grünten im Oberallgäu: Unter anderem von hier aus wird AllgäuHIT via DAB+ verbreitet
(Bildquelle: pixabay)
 
Allgäu
Freitag, 8. November 2019

Bund und Länder bringen Digitalradiopflicht auf den Weg

Es ist ein wichtiger Schritt für Hörerinnen und Hörer, Verbraucher, Hersteller sowie für die Weiterentwicklung des terrestrischen Rundfunks in Deutschland: Ab dem 21. Dezember 2020 müssen Radios in Neuwagen den Empfang und die Wiedergabe von digital-terrestrischem Radio, also DAB+, ermöglichen. Auch für stationäre Radiogeräte mit Display gilt künftig die Digitalradiopflicht. Dies hat heute der Bundesrat beschlossen. Er hat das sechste Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes in seiner heutigen Plenarsitzung gebilligt. Der Bundestag hatte den Gesetzesentwurf zuvor am 17. Oktober nach einer Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie angenommen. Das Gesetz tritt in Kraft, nachdem es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Die Geschäftsführer von Radio AllgäuHIT begrüßen diesen "Meilenstein" außerordentlich.

EU-Vorgabe wird nationales Recht
Mit der Entscheidung von Bund und Ländern setzt die deutsche Legislative EU-Regelungen zur Interoperabilität beim Radio-Empfang in nationales Recht um. In Frankreich und Italien sind vergleichbare Bestimmungen bereits in Kraft.

Heike Raab, Medienstaatssekretärin in der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, begrüßt den Beschluss: „Wir setzen auf Digitalradio, also DAB+. Die Qualität und die flächendeckende Verbreitung überzeugt überall, auch in den ländlichen Regionen. Dass es nun gelungen ist, den digital-terrestrischen Rundfunkstandard im Telekommunikationsgesetz zu verankern, ist wichtig für die bessere Verbreitung von DAB+ fähigen Endgeräten. Der Gesetzgeber entspricht damit auch einer Empfehlung des Digitalradio Boards für eine verpflichtende digitale Schnittstelle. Das ist ein echter Meilenstein. Mit der jetzt bundesweit einheitlichen Regelung profitieren Hörerinnen und Hörer in ganz Deutschland von mehr Programmauswahl und besseren Klang. Hersteller, Händler und Programmanbieter verfügen über die nötige Planungssicherheit für die Umstellung ihres Geräteportfolios.“

Die Staatsministerin für Digitales im Kanzleramt, Dorothee Bär, ergänzt: „An DAB+ führt auch gesetzlich jetzt kein Weg mehr vorbei. Mit der Novelle wird die Digitalisierung des Hörfunks maßgeblich beschleunigt. Als nationale Interoperabilitätsver-pflichtung wird sie die Verbreitung und Akzeptanz von DAB+ in ganz Deutschland verbessern. Die Festschreibung fördert den Zugang zu digitalen Angeboten und ist deshalb auch ein wichtiger Beitrag für den Verbraucherschutz. Mit dem Digitalradio Board werden wir uns weiter dafür einsetzen, das digitale Radio als robustes, niedrigschwelliges und barrierefreies Medium zu stärken.“

Die entsprechende Ergänzung des §48 TKG lautet:

  • „(4) Jedes Autoradio, das in ein neues für die Personenbeförderung ausgelegtes und gebautes Kraftfahrzeug mit mindestens vier Rädern eingebaut wird, muss einen Empfänger nach dem jeweiligen Stand der Technik enthalten, der zumindest den Empfang und die Wiedergabe von Hörfunkdiensten unmittelbar ermöglicht, die über digitalen terrestrischen Rundfunk ausgestrahlt werden. Bei Empfängern, die den harmonisierten Normen oder Teilen davon entsprechen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird die Konformität mit der Anforderung in Satz 1, die mit den betreffenden Normen oder Teilen davon übereinstimmt, angenommen.
  • (5) Jedes für Verbraucher bestimmte, erstmalig zum Verkauf, zur Miete oder anderweitig auf dem Markt bereitgestellte, überwiegend für den Empfang von Ton-Rundfunk bestimmte Radiogerät, das den Programmnamen anzeigen kann und nicht Absatz 4 unterfällt, muss einen Empfänger enthalten, der zumindest den Empfang und die Wiedergabe digitaler Hörfunkdienste ermöglicht. Davon ausgenommen sind Bausätze für Funkanlagen, Geräte, die Teil einer Funkanlage des Amateurfunkdienstes sind und Geräte, bei denen der Hörfunkempfänger eine reine Nebenfunktion hat.“

In Deutschland sind mehr als 260 unterschiedliche regionale und überregionale Programme über DAB+ verfügbar. Eines dieser Programme ist AllgäuHIT. "Volle Information aus der Region" ist das Motto des Hörfunksenders aus Sonthofen, der auch ein umfassendes und reichweitenstarkes Informationsportal im Internet betreibt. AllgäuHIT wird über DAB+, im Kabel und per Livestream verbreitet. Die Abdeckung des Gesamtnetzes erreicht bundesweit 98 Prozent der Fläche; die Autobahnen sind nahezu vollversorgt. Es gibt eine breite Modellauswahl von über 500 DAB+ Radiogeräten für jede Hörsituation: unterwegs im Auto oder beim Camping, für zu Hause, das Bad, die Küche und das Wohnzimmer. Allein im Allgäu können bereits 626.000 Hörer Digitalradioprogramme wie AllgäuHIT empfangen. Ausgestrahlt wird das Programm über die Sendemasten Grünten, Pfronten, Markt Wald und Memmingen. Im Herbst 2020 soll der Pfänder hinzukommen.

Über DAB+:
Digitalradio DAB+ ist der überall frei empfangbare Radiostandard von heute, der die analoge Frequenzknappheit beendet. DAB+ ist der Nachfolger von UKW und verbindet den klassischen Radioempfang ohne Internetkosten mit der Vielfalt digitaler Programmangebote. Nicht nur alle öffentlich-rechtlichen Anbieter, sondern auch immer mehr private Radioveranstalter senden ihre Programme über DAB+. Dabei wächst die Zahl der individuellen Programmangebote, die nur auf DAB+ verfügbar sind, kontinuierlich. Je nach Geräteausstattung bieten DAB+ Radios für zu Hause oder das Auto wertvolle Zusatzdienste wie Farbdisplays mit Albumcover, Wetterkarten und Programmvorschauen.


Tags:
dab+ digitalradio bundesrat radio


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