Moderator: Isabelle Tausend
Sendung: AllgäuHIT-Drivetime
mit Isabelle Tausend
 
 
symbolbild Verhandlung
(Bildquelle: pixabay)
 
Allgäu
Donnerstag, 20. September 2018

Begrüßenswerte Tariferhöhung

Die Tarifverhandlungen zwischen den Dienstgeber- und Dienstnehmervertretern in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Johanniter (AKJ) laufen seit Anfang des Jahres. Aus über 30 Verhandlungspunkten blieben nach mehreren Verhandlungsrunden einige wenige übrig, über welche nun eine Einigung vorliegt.

Sie beinhaltet flächendeckende Tariferhöhungen für die Mitarbeitenden. Markus Adler, Mitglied des Regionalvorstandes der Johanniter im Allgäu, begrüßt den Abschluss. „Berufe im sozialen Bereich sind leider nach wie vor schlechter bezahlt als beispielsweise in der Industrie. Der jetzige Abschluss ist eine Würdigung aber auch eine Verbesserung der Voraussetzung und setzt in Zeiten der Fachkraftkrise ein Zeichen.“

Sämtliche Mitarbeitenden der Johanniter, die auf Basis der Arbeitsvertragsrichtlinien der Johanniter (AVR-J) beschäftigt sind, erhalten ab dem 1. Januar 2019 eine Lohnsteigerung um 3,5 Prozent. Ab dem 1. Januar 2020 werden die Gehälter nochmals um 3,3 Prozent angehoben, ab dem 1. Januar 2021 um weitere 3,1 Prozent. Innerhalb der Laufzeit bedeuten diese Werte eine Steigerung von 10,23 Prozent.

Einer der Schwerpunkte der Verhandlungspartner lag auf der Gruppe der Auszubildenden. Auch sie sind von den allgemeinen Entgeltsteigerungen betroffen. Die AKJ hatte bereits im Vorfeld eine Anhebung der Auszubildendenvergütung um 6,5 Prozent zur Erzielung eines angemessenen Basiswertes beschlossen (gilt ab 1.1.2019). Darüber hinaus werden Auszubildende nach Abschluss ihrer Ausbildung bei einer Übernahme sofort in die Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe eingruppiert. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen sind die Auszubildenden zudem ab dem 1. Januar 2019 berechtigt, einen Kinderzuschlag in Anspruch zu nehmen. Vonseiten der Johanniter heißt es hierzu: „In Anbetracht des Fachkräftemangels verfolgen die Johanniter mit der Anpassung der Auszubildendenvergütung das Ziel, als potenzieller Arbeitgeber attraktiv zu bleiben.“

 

Weitere Neuerungen:

Die Ärzte der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. nehmen an den allgemeinen Entgeltsteigerungen ab 2019 teil. Für die Mitarbeitenden im Fahrdienst erhöht sich das Grundentgelt ab 2019 auf 1.691 Euro und ab 2020 auf 1.721 Euro. Damit wird die durch die Mindestlohnkommission beschlossene Mindestlohnerhöhung auf 9,19 Euro ab dem 01.10.2019 und auf 9,35 Euro ab 01.01.2020 umgesetzt.

Auch die Zuschläge für Nachtarbeit wurden angepasst. Als Nachtarbeit gilt künftig die Zeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr (vorher 20 Uhr bis 6 Uhr). Mitarbeitende erhalten für Nachtarbeit einen Zuschlag von 25 Prozent ihres Stundenentgeltes. Für Dauernachtarbeit werden 30 Prozent des Stundenentgeltes fällig. Bereitschaftsdienst während der Nachtarbeit wird mit 10 Prozent des Stundenentgeltes vergütet. Jeweils 30 Prozent der Zuschläge werden in Urlaub umgewandelt (maximal 4 Tage).

Abschließend fassten die Verhandlungspartner den Beschluss, bis 31. Dezember 2021 keine weiteren Anträge auf Arbeitsentgeltveränderungen zu behandeln, die noch bis Ende 2021 wirksam werden sollten.  


Tags:
johanniter verhandlung bezahlung tariferhöhung


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