Bayerischer Schutzschild für die Wirtschaft beschlossen
Die Bayerische Staatsregierung hat am Dienstag auf Vorschlag von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger einen Rettungsschirm für die von der Corona-Krise betroffene Wirtschaft beschlossen. Der Bayerische Schutzschild umfasst einen Soforthilfe-Fonds für kleine und mittelständische Unternehmen, einen Bayernfonds für Schlüsselunternehmen sowie eine Ausweitung des Bürgschaftsrahmens für die LfA Förderbank Bayern.
Minister Hubert Aiwanger: "Mit diesem Gesamtpaket zeigen wir unsere Entschlossenheit, möglichst viele Unternehmen zu retten. Ziel ist es, die Liquidität der Firmen, die Kernsubstanz unserer Wirtschaft und so viele Arbeitsplätze wie möglich über die Krise zu retten."
Der Bayerische Schutzschild:
1. Bürgschaftsrahmen für die LfA Förderbank
Die Staatsregierung erhöht im Rahmen des aktivierten Mittelstandsschirms den Bürgschaftsrahmen für die LfA Förderbank Bayern auf 500 Millionen Euro. Dadurch können die Hausbanken der Unternehmen umfangreiche und unbürokratische Finanzierungshilfen gewähren. Der Freistaat erhöht dabei die Bürgschaftsquote bei Betriebsmittelfinanzierungen und die Haftungsfreistellung im Universalkredit auf jeweils 80 Prozent. Zudem wird die Haftungsfreistellung im Universalkredit bis vier Millionen Euro auch für größere Mittelständler geöffnet. Nicht zuletzt werden die Förderverfahren erheblich beschleunigt.
Da auch das Instrumentarium der KfW auf Bundesebene ausgeweitet wurde, steht gerade großen bayerischen Unternehmen mit erheblichem Finanzierungsbedarf Hilfe durch den Bund zur Verfügung und unkalkulierbare Risiken für den bayerischen Staatshaushalt werden vermieden.
Aiwanger: "Die Hausbanken haben mit Unterstützung durch die LfA jetzt die Möglichkeit, gerade die Liquidität kleinerer und mittlerer Unternehmen zu sichern. Das sollte schnell und möglichst unbürokratisch passieren."
2. Soforthilfe Corona
Auch das Förderprogramm richtet sich an Freiberufler, Selbstständige, kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern in Bayern. Die Soforthilfe wird gestaffelt und soll schnell und unbürokratisch ausbezahlt werden. Die Staffelung: bis fünf Mitarbeiter 5.000 Euro, bis zehn Mitarbeiter 7.500 Euro, bis 50 Mitarbeiter 15.000 Euro, bis 250 Mitarbeiter 30.000 Euro.
Bearbeitet werden die Anträge von den jeweiligen Bezirksregierungen sowie der Stadtverwaltung München. Das Antragsformular finden Sie im Anhang. Formular und Adressen der Regierungen werden ab Mittwoch auf der Website des Bayerischen Wirtschaftsministeriums sowie den Internetauftritten von vbw, IHK und HWK veröffentlicht.
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