Arbeitslosenquote weiter angestiegen
Bei den Arbeitsvermittlern waren zuletzt mehr Menschen arbeitslos gemeldet als im Dezember. Entsprechend ist die Arbeitslosenquote angestiegen. Die Arbeitslosigkeit ist im Januar um 963 auf 10.595 gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat gab es 578 Arbeitslose mehr. Die Arbeitslosenquote auf Basis aller zivilen Erwerbspersonen betrug im Januar 2,8%; vor einem Jahr hatte sie sich auf 2,7% belaufen.
Im Dezember 2019 lag die Arbeitslosenquote im Allgäu bei 2,5 Prozent, im Januar 2019 hatte sie den Wert von 2,7 Prozent erreicht. Die Ausländerarbeitslosenquoten unterhalb der Länder wurden seit Januar 2017 aufgrund von Verzerrungen infolge der Migration aus dem statistischen Berichtsprogramm herausgenommen.
Die aktuellen Abweichungsanalyen zeigen, dass die Arbeitslosenquote für Ausländer zwar nach wie vor stärker verzerrt ist als die GesamtArbeitslosenquote, dass die Verzerrungen aber deutlich kleiner geworden sind. Das aktuelle Ausmaß der Verzerrungen wird als akzeptabel angesehen, so dass die regionale Standardberichterstattung unterhalb der Länder wieder aufgenommen werden kann.
Seit April 2019 sind die Jobcenter, die als gemeinsamen Einrichtungen aus Arbeitsagenturen und Kommunen arbeiten, verpflichtet, Datensätze mit möglicherweise fehlerhaftem Arbeitsvermittlungsstatus regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren. Die Statistik der BA schätzte seit Mai die Auswirkungen der Prüfaktivitäten auf den Bestand Arbeitsloser im SGB II und veröffentlichte die Ergebnisse im Internet. Der quantitative Nachweis der Wirkung der Prüfaktivitäten auf die Arbeitslosenstatistik, insbesondere auf den Bestand an SGB II-Arbeitslosen in den einzelnen Regionen, wird mit wachsendem zeitlichen Abstand zum Beginn der Prüfungen zunehmend unsicher und spekulativ. Deshalb wurde die Schätzung für den August 2019 letztmalig durchgeführt.
In der Unterbeschäftigung werden zusätzlich zu den registrierten Arbeitslosen auch die Personen abgebildet, die nicht als arbeitslos gelten, weil sie Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsmarktpolitik oder in einem arbeitsmarktbedingten Sonderstatus sind. Diese Personen werden zur Unterbeschäftigung gerechnet, weil sie für Menschen stehen, denen ein reguläres Beschäftigungsverhältnis fehlt. Es wird unterstellt, dass ohne den Einsatz dieser Maßnahmen bzw. ohne die Zuweisung zu einem Sonderstatus die Arbeitslosigkeit entsprechend höher ausfallen würde. Mit dem Konzept der Unterbeschäftigung werden Defizite an regulärer Beschäftigung umfassender erfasst und realwirtschaftliche bedingte Einflüsse auf den Arbeitsmarkt besser erkannt. Zudem können die direkten Auswirkungen der Arbeitsmarktpolitik auf die Arbeitslosenzahlen nachvollzogen werden.
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