Moderator: Isabelle Tausend
Sendung: Der AllgäuWECKER
mit Isabelle Tausend
 
 
Fußballplatz
(Bildquelle: AllgäuHIT | Christian Veit)
 
Allgäu
Dienstag, 19. Mai 2020

Allgäuer Fußballvereine sehen Trainingsstart skeptisch

Der Großteil der Allgäuer Fußballvereine steht einem Trainingsstart skeptisch bis ablehnend gegenüber. Vor allem die kleineren Clubs kritisieren, dass die hohen Hygieneauflagen kaum umsetzbar sind. Gegen einen Start der Einheiten spricht der hohe personelle Aufwand, hinzu kommen auch finanzielle Belastungen wie Desinfektionsspender und weitere Materialien. Der Bayerische Fußball Verband (BfV) hat nun auf wichtige Fragen entsprechende Antworten herausgegeben.

Was kann der BFV bei den Rahmenbedingungen für das Fußballtraining bestimmen?
Für das Fußballtraining: Nahezu gar nichts! Die Rahmenbedingungen, unter denen Fußballtraining in Bayern stattfindet, bestimmen die zuständigen Behörden auf Bundes-, Landes- und Kommunal-Ebene. Platzfreigaben erteilen ausschließlich die Kreisverwaltungsbehörden. Der Bayerische Fußball-Verband kann weder Plätze sperren noch freigeben und er kann auch keine Regeln aufstellen, wie das Fußballtraining im Verein abläuft oder welcher Umgang untereinander für den nötigen Gesundheitsschutz gilt. Der BFV spricht allenfalls zu Themen Empfehlungen aus, oder gibt Hilfestellungen – insbesondere zur Trainingsgestaltung. Bindende Regelungen und Beschlüsse des BFV beziehen sich in der Regel nur auf und rund um den organisierten Spielbetrieb in Bayern.

Warum dann die BFV-Meldung, dass Fußballtraining wieder stattfinden kann?
Der BFV ist Dienstleister und Interessensvertreter der rund 4600 bayerischen Fußballvereine. Von daher steht er permanent in engem Austausch mit den Behörden und Entscheidern, um den Fußballvereinen bestmögliche Rahmenbedingungen zu gewährleisten. Als Dienstleister ist es zudem seine Aufgabe, offizielle Regelungen schnell und direkt an seine Mitgliedsvereine und Vereinsmitglieder zu kommunizieren. Das macht der BFV in der aktuellen Pandemie-Situation bereits die letzten Monate auf der Infoseite www.zusammenhalt.bayern und im konkreten Fall hat der Verband umgehend nach der ersten entsprechenden Information zu den neuen Lockerungen im Sport noch am vergangenen Freitagabend (8. Mai) eine Info in seinen Medienkanälen veröffentlicht und darüber hinaus umgehend den fortlaufend aktualisierten Leitfaden (Download hier unter dem Reiter "Trainingsbetrieb") als zusätzliche Hilfestellung erstellt. Nochmals zur Klarstellung: Nicht der BFV hat diese Regelungen getroffen, er ist dazu nicht befugt. Diese stammen aus den zuständigen Ministerien.

Ist es überhaupt sinnvoll, jetzt wieder zu trainieren? Schließlich ist die Saison bis mindestens 31. August ausgesetzt?
Diese Frage muss jeder Verein bzw. Mannschaftsverantwortliche für sich bzw. sein Team beantworten. Aktuell geht es schlichtweg darum, dass überhaupt wieder die Möglichkeit eines sehr eingeschränkten Trainings in Kleingruppen mit entsprechenden Vorkehrungen besteht. Diese Möglichkeit hat der BFV seinen Mitgliedern natürlich auch nicht vorenthalten. Vielerorts besteht aus verschiedensten Gründen ein großer Wunsch, schnellstmöglich auf den Fußballplatz zurückzukehren. Wiederum andere Vereine sehen in der Umsetzung der staatlichen Vorgaben einen zu großen organisatorischen Aufwand und bieten deshalb noch kein Training an.

Wie bindend ist der BFV-Leitfaden?
Im Leitfaden sind im Sinne einer flächendeckenden Information und einem einheitlichen Wissensstand die zum Veröffentlichungszeitpunkt aktuellen behördlichen und damit auch bindenden Regelungen aufgeführt und was diese für einen Trainingsbetrieb bedeuten. Auf die Regelungen selbst hat der BFV wiederum keinen Einfluss. Auch hier reagiert der Bayerische Fußball-Verband lediglich auf die dynamische Entwicklung bei den offiziellen Regelungen der staatlichen Behörden.

Für viele Vereine sind die Maßnahmen des Leitfadens nur sehr schwer umzusetzen. Was soll das dann?
Dass die Anforderungen (derzeit noch) sehr hoch sind, ist allen beim BFV bewusst. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist aber die einzige aktuelle Möglichkeit, überhaupt irgendeinen Trainingsbetrieb wiederaufzunehmen – immer vorausgesetzt, dass die jeweilige zuständige Kreisverwaltungsbehörde und gegebenenfalls auch noch der Platzinhaber die benötigte Spielstätte freigegeben hat. Alleine die Tatsache, dass es einigen Vereinen aus unterschiedlichen Regionen und Spielklassen sehr wohl möglich ist, unter den genannten Bedingungen zu trainieren, zeigt, dass der Leitfaden als Hilfestellung und Orientierung Sinn macht – hierzu dient er auch ausdrücklich.

Warum gibt der BFV „nur“ einen Leitfaden heraus und keine konkreten „Handlungsempfehlungen“ für das Training?
Weil er das nicht kann! Es ist schlichtweg unmöglich, als Verband allgemeingültige Handlungsempfehlungen herauszugeben. Das geht zum einen über die Kompetenzen des Verbandes hinaus und zum anderen sind dafür auch die infrastrukturellen und personellen Unterschiede bei den rund 4600 bayerischen Fußballvereinen viel zu groß. Empfehlungen machen dann Sinn, wenn sie auch von allen Vereinen umsetzbar sind, diese somit eine Allgemeingültigkeit haben.

Unter den genannten Bedingungen ist kein vernünftiges Training möglich!
Das sehen wir nicht zwingend so! Es ist in der Tat kein Training mit allen gewohnten Facetten möglich. Aber es gibt sehr wohl Trainingsformen, die einen Spieler/eine Spielerin individuell und auch eine Mannschaft insgesamt weiterbringen. Die BFV-Verbandstrainer haben sehr schnell auf die neue Lage reagiert und Trainingstipps aufbereitet, wie ein sinnvolles Fußballtraining auch trotz der zum Teil starken Einschränkungen möglich ist. Wir können uns auch hier wiederholen, dass die staatlichen Regulierungen individuell auf eine Umsetzbarkeit in den Vereinen geprüft werden muss und daraufhin eine Entscheidung getroffen werden soll.

Kann ich jetzt guten Gewissens zum Training gehen bzw. meine Kinder zum Training schicken?
Auch die Corona-Pandemie hat nichts an der Ausgangslage geändert, dass jeder Erwachsene für sich oder Eltern für ihre Kinder entscheiden müssen, welche Bedingungen in einem Verein für sie akzeptabel sind. Der Leitfaden gibt Hilfestellungen, als Verein die behördlichen Vorgaben in der aktuellen Ausnahmesituation umzusetzen und diese wiederum werden von den Behörden auf Basis des aktuellen Kenntnisstands und der Beschlüsse in der Politik formuliert – mit dem Ziel, eine Balance zwischen weiterhin nötigem Infektionsschutz und dem Wunsch, ein Stück weit zur Normalität zurückzukehren, herzustellen. Die Entscheidung, ob jemand guten Gewissens zum Training gehen kann, kann nicht der Verband beantworten – unabhängig von der aktuellen Pandemie. Der BFV ist aber absolut davon überzeugt, dass in den Vereinen und bei den politischen Entscheidern grundsätzlich sehr verantwortungsvoll gehandelt wird. Aus BFV-Sicht empfiehlt sich, dass vor der Wiederaufnahme des Trainings für U11 und jünger die Spieler Erfahrungen im Umgang mit den Hygiene- und Abstandsregeln in der Schule oder der Kita gemacht haben. Ein Zeitraum von zwei Wochen Schulerfahrung vor Trainingsbeginn erscheint angemessen. Bei den jüngsten Jahrgängen (U9 und jünger) empfehlen wir zudem günstigere Betreuerschlüssel anzuwenden (3-4 Spieler je Trainer/Betreuer).

Wer haftet, wenn beim Training die Vorgaben nicht eingehalten werden oder sich jemand mit dem Virus infiziert?
Auch hier handelt es sich nicht um ein fußballspezifisches Thema, Haftungsfragen betreffen grundsätzlich alle Sportarten. „Soweit die staatlichen Vorgaben umgesetzt und ordnungsgemäß überwacht werden, dürfte das Haftungsrisiko des Vorstands im Ergebnis überschaubar sein“: Zu diesem Schluss kommt der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV), der als übergeordnete Dachorganisation zuständig ist. Eine ausführliche Einordnung zu Haftungsfragen finden Sie hier.

Wozu braucht es den Corona-Beauftragten?
Wie bei allem, was zu organisieren ist, ist es auch in dieser Ausnahmesituation sinnvoll, möglichst strukturiert vorzugehen. Klare Absprachen sowie Aufgabenverteilung und Verantwortlichkeiten sind die Basis für einen möglichst reibungslosen Ablauf des Trainings. Und letzten Endes geht es auch um den bestmöglichen Infektionsschutz beim Training. Prozesse und Wissen in einer Funktion bzw. einem Amt zu bündeln dient dazu, schnell und klare Entscheidungen für die individuelle Situation in einem Verein zu treffen. Auch wir sind uns bewusst, dass dies eine verantwortungsvolle Aufgabe ist. Das gilt für andere Ehrenämter im Fußball aber genauso und wir danken auch allen, die sich dieser Verantwortung im Sinne ihres Vereins, der Vereinsmitglieder und im Sinne des Amateurfußballs in Bayern stellen.


Tags:
fussball sport bfv training


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