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Sendung: Wach durch die Allgäuer Nacht
 
 
Die Frau soll die Krankenkasse um rund 500.000 Euro betrogen haben
(Bildquelle: AllgäuHIT)
 
Allgäu
Montag, 18. Juli 2022

Allgäuer Apothekerin wegen Rezeptfälschung angeklagt

Die ZKG bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg hat gegen eine Apothekerin aus dem Allgäu wegen Rezeptfälschung und Abrechnungsbetrugs in 19 Fällen Anklage zum Landgericht Augsburg erhoben. Dabei soll die angeschuldigte Apothekerin gewerbsmäßig gehandelt haben. Schaden laut Anklageschrift: über 500.000 Euro.

Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) geht in ihrer Anklage aufgrund ihrer Ermittlungen davon aus, dass die gesetzlich versicherte Apothekerin Verordnungen für sich selbst für tatsächlich nicht benötigte und nicht erhaltene Medikamente eingereicht hat. Sie soll so dafür gesorgt haben, dass diese Medikamente in 19 Sammelabrechnungen ihrer Apotheke im Zeitraum März 2019 bis Dezember 2020 unberechtigt abgerechnet wurden. So soll sie erreicht haben, dass ein Betrag von über 500.000 Euro durch ihre Krankenversicherung an sie ausgezahlt wurde.

Die Apothekerin soll Blankorezepte eines ihr bekannten Zahnarztes ohne dessen Wissen verwendet und auf diesen die Unterschrift des Zahnarztes gefälscht haben. So soll sie vorgetäuscht haben, dass ihr die Medikamente verordnet wurden.

Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine Anzeige einer gesetzlichen Krankenversicherung. Mitarbeiter der Krankenkasse hatten bei einer internen Prüfung Auffälligkeiten bemerkt. Insbesondere soll hauptsächlich ein Medikament für Schuppenflechte von einem Zahnarzt verordnet worden sein, so dass fachfremde Verordnungen für den zahnärztlichen Bereich vorgelegen haben sollen. Die Anwendung des hochpreisigen Medikaments soll bei Schuppenflechte zudem nur angezeigt sein, wenn andere Therapien nicht angesprochen hätten, kontraindiziert seien oder nicht vertragen würden.

Strafbar gemacht haben soll sich die Apothekerin wegen gewerbsmäßigem Betrug mit Urkundenfälschung in 19 Fällen.

Durch ihr Vorgehen soll sich die Angeschuldigte einen Betrag von insgesamt über 500.000 Euro verschafft haben. Die ZKG strebt die Einziehung dieses Betrages im Rahmen der Hauptverhandlung an, soweit nicht bereits mit Forderungen der Angeschuldigten aufgerechnet wurde.

Mit den polizeilichen Ermittlungen betraut war die KPI Kempten/K3. Im Ermittlungsverfahren zeigte sich die Apothekerin weitestgehend geständig.

Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss jetzt das Landgericht Augsburg - Wirtschaftsstrafkammer - entscheiden.  

Es wird darauf hingewiesen, dass die Angeschuldigte bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gilt.

Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG)

Die ZKG ist im Wesentlichen zuständig für Korruptions- und Vermögensstraftaten, die Angehörige der Heilberufe, welche für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung benötigen, im unmittelbaren Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung begehen.

Die Zuständigkeit der ZKG erstreckt sich auf den gesamten Freistaat Bayern. Sie umfasst das gesamte Ermittlungs- und Strafverfahren. In den von ihr geführten Verfahren nimmt die Zentralstelle auch die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde wahr.

Im Rahmen dieser Zuständigkeit nimmt die ZKG (anonyme) Hinweise auf Straftaten unter https://www.bkms-system.com/ZKG entgegen.


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