Allgäu findet große Berücksichtigung beim Bundesverkehrswegeplan
Heute wird Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt MdB (CSU) den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages vorstellen. Der Bundesverkehrswegeplan stellt die Weichen für die zukünftigen Verkehrsprojekte des Bundes bis 2030 und ist das wichtigste Steuerungsinstrument für den Aus- und Neubau von Bundesfernstraßen. Glücklich schätzen kann sich dabei das Allgäu. Unter anderem die B12 ist in den vordringlichen Bedarf gerückt.
„Ich freue mich, dass alle unsere Straßenprojekte im neuen Bundesverkehrswegeplan berücksichtigt wurden. Die B12 von Buchloe nach Kaufbeuren und weiter nach Kempten ist im „Vordringlichen Bedarf“ und im „Weiteren Bedarf“ mit Planungsrecht. Wir können damit den Ausbau für die gesamte Strecke planen und dort, wo zuerst Baurecht besteht, auch bauen“, so Bundesminister Gerd Müller. Der Bund hat die Investitionsmittel erheblich aufgestockt und somit dürfte eine Realisierung nicht an der Finanzierung scheitern.
„Ich freue mich darüber hinaus, dass es uns gelungen ist, auch den Entlastungstunnel Fischen und die Ortsumfahrung Langenwang im „Weiteren Bedarf“ mit sofortigem Planungsrecht zu verankern. Das war nach dem ablehnenden Bürgerentscheid vor einigen Jahren nicht ganz einfach. Jetzt liegt es an den Kommunen, den Ball aufzunehmen, die Projekte vor Ort mit umfassender Bürgerbeteiligung zu planen, Baurecht herzustellen und dann zu bauen. Die Chance ist gegeben, diese Projekte in den nächsten 5 bis 10 Jahren auch umzusetzen.“
„Die B12 wird vierspurig! Dies sieht der Entwurf des Bundesverkehrs-wegeplans vor. Das ist ein großartiger Erfolg für das Allgäu! Die inten-sive und langjährige Arbeit hat sich gelohnt“, freute sich der Allgäuer Bundestagsabgeordnete Stephan Stracke (CSU).
Das Bundesverkehrsministerium hat sämtliche von den Ländern vor-geschlagene Projekte bewertet. Maßstäbe hierfür waren vor allem die Wirtschaftlichkeit der Vorhaben und Dringlichkeit einer Realisierung. Die Projekte wurden dabei in die Kategorien „vordringlicher Bedarf“, „weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ und „weiterer Bedarf“ eingestuft.
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