Agrarausschuss stimmt neue GAP zu
Am Montag, 8. April, stimmte der Agrarausschuss des Europa-Parlaments über den dritten Bericht zur künftigen Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab.
28 Abgeordnete stimmten für die “Horizontale Verordnung der GAP” (Finanzierung, Verwaltung und Kontrolle), es gab sieben Gegenstimmen und zwei Enthaltungen.
Damit hat der Agrarausschuss seine Abstimmungen zur Reform der GAP abgeschlossen.
Ulrike Müller ist als agrarpolitische Sprecherin der ALDE-Fraktion Hauptberichterstatterin für den dritten Bericht. Die Europa-Abgeordnete der FREIEN WÄHLER hatte bei ihrer Arbeit größtmögliche Transparenz der Verwaltungseinrichtungen und maximale Vereinfachung der Entscheidungsabläufe im Blick:
“Mein dezidiertes Ziel war und ist es, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und die Institutionen transparenter zu machen. Beides ist im heute verabschiedeten Bericht verwirklicht. Davon profitieren alle: die Mitgliedsstaaten, die Landwirte und auch die Bürgerinnen und Bürger”, so Müller
In der “Horizontalen Verordnung der GAP” geht es um die Ausgestaltung des von der Kommission vorgeschlagenen neuen Umsetzungsmodells in den Mitgliedsstaaten. Das Modell soll künftig nicht mehr Regelkonformität, sondern Leistung bewerten. In Zukunft wird die Kommission Ziele vorgeben. Durch welche gezielten Maßnahmen die Mitgliedsstaaten diese Ziele erreichen, bleibt ihnen überlassen. Der Austausch darüber, welche Leistungen tatsächlich erbracht wurden, findet zwischen Kommission und Mitgliedsstaat statt. Die Kontrolle wird also von der Kommission auf die Ebene der Mitgliedsländer verlagert.
Ulrike Müller begrüßt einerseits den so genannten „single audit approach“, dass also nur noch eine einzige Prüfung erfolgt und nicht mehr die Kommission den Landwirt kontrolliert. Sie drängt auf Bürokratieabbau und eine klarere Aufgabenverteilung innerhalb der Mitgliedsstaaten. Sie plädiert für eine zweijährige Berichtspflicht über die erbrachten Leistungen der Mitgliedsstaaten an die Kommission.
Müller ergänzt: “Mir ist jedoch wichtig, dass die Kommission ihre Kontrollen ausweiten kann, falls schwerwiegende Mängel in den Verwaltungs- und Kontrollsystemen eines Mitgliedstaats zutage treten. Missbrauch und Korruption dürfen keine Chance haben."
Der dritte Bericht sieht darüber hinaus eine Krisenreserve vor, die nicht über das GAP-Budget finanziert wird. Strafen für die wiederholte Verletzung der strengen EU-Regeln in Bereichen wie Umwelt, Tierwohl oder Lebensmittelsiherheit sollen schärfer ausfallen.
Zum dritten GAP-Bericht gab es 863 Änderungsanträge, auf deren Grundlage Müller 63 Kompromissvorschläge ausgehandelt hat. Bereits vergangene Woche hatte der Agrarausschuss den Bericht zur gemeinsamen Marktordnung und die Strategiepläne verabschiedet. Die künftige GAP kommt vor der Europa-Wahl am 26. Mai nicht mehr ins Plenum des Parlaments. Mit den aktuellen Abstimmungen hat der Agrarausschuss seine Position gesichert.
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