Ablenkung im Straßenverkehr im Allgäu
Derzeit haben unsere Beamten mit Unterstützung der Bayerischen Bereitschaftspolizei das Thema "Ablenkung im Straßenverkehr" im Blick. Dabei wollen sie mit Verkehrsteilnehmern ins Gespräch kommen und sie für dieses wichtige Thema sensibilisieren.
Verschiedene Studien gehen davon aus, dass Ablenkung und Unaufmerksamkeit für rund 10 bis 30 Prozent aller Verkehrsunfälle ursächlich sein könnten.
Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West ereigneten sich im Jahr 2018 rund 29.000 Verkehrsunfälle. 5.900 Personen wurde zum Teil schwer verletzt, 55 Menschen starben. Interne Auswertungen lassen den Schluss zu, dass jeder vierte Verkehrsunfall (rund 7.700) auf Ablenkung im Straßenverkehr zurückzuführen sein könnte. Möglicherweise sind Auffahrunfälle (überwiegend innerorts) und das Abkommen von der Fahrbahn (nach rechts und links, inkl. Kollisionen mit dem Gegenverkehr) die Folge. Mehr als 2.000 Personen wurden dabei verletzt, 24 Menschen starben.
Selbst kurze Ablenkungen und vermeintlich kleine Fehler können zu schwerwiegenden Unfällen führen.
Durch die Nutzung beispielsweise des Mobiltelefons steigen die Risiken im Straßenverkehr erheblich an.
Wer am Steuer eines Fahrzeugs telefoniert, tippt oder surft, riskiert neben der deutlich höheren Wahrscheinlichkeit in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden, ein Bußgeld in Höhe von mindestens 100 Euro und mindestens einen Punkt im Fahreignungsregister. Für Fahrradfahrer ist eine Sanktionierung in Höhe von 55 Euro vorgesehen.
Nach einem Unfall kann unter Umständen die Kaskoversicherung die Übernahme von Schäden verweigern.
Fast 7.500 Verkehrsteilnehmer wurden 2018 im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West wegen verbotswidriger Nutzung eines Mobiltelefons beanstandet. Bereits im ersten Quartal 2019 belaufen sich die angezeigten Verstöße auf knapp 2.000.
Wer nun glaubt, dass ausschließlich die Nutzung eines Mobiltelefons vom Verkehrsgeschehen ablenkt, der irrt. Weitere Ablenkungsursachen können die Bedienung von Navigations- und Radiogeräten, überlaute Musik, Essen, Trinken und Rauchen am Steuer, Ablenkung durch Mitfahrer – sowohl Zweibeiner und Vierbeiner, das Lesen von Zeitschriften, der Blick ins Notebook oder Tablet-Computer, schlecht verstaute Ladung im Fahrzeuginneren, und und und…
Eine unaufmerksame Fahrweise führt nicht selten auch zu unangepasster Geschwindigkeit oder Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Wer bei Tempo 50 den Blick für zwei Sekunden von der Straße abwendet und auf das Display seines Smartphones schaut, fährt knapp 30 Meter „blind“. Noch gravierender zeigt sich dies bei einer angenommenen Geschwindigkeit bei Tempo 100.
Fünf Sekunden eine Nachricht lesen bedeutet rund 140 Meter Ablenkung, mit möglicherweise fatalen Folgen. Gefahrensituationen werden nicht oder zu spät erkannt; ein Unfall kann nur knapp oder gar nicht mehr verhindert werden.
Der Anhalteweg bei 50 km/h ist im Vergleich zu 30 km/h mit 26 Metern nahezu doppelt zu lange. Wer bei Ausgangsgeschwindigkeit von 30 km/h vor der Gefahrenstelle bereits steht, erfasst mit 50 km/h das Hindernis noch ungebremst.
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