200.000 Euro Bedarfzuweisung für Lindau und Oberallgäu
Der Bayerische Landtag hat heute die Informationen über die Verteilung der Bedarfszuweisungen an die bayerischen Gemeinden und Landkreise für das Jahr 2016 erhalten. Der Landtag hat dafür insgesamt die bisherige Rekordsumme von 150 Millionen Euro bereitgestellt. Jeweils 200.000 € erhalten die Landkreise Lindau und Oberallgäu.
Bedarfszuweisungen sind Mittel des Freistaats Bayern, die im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs an Gemeinden und Landkreise fließen. Sie sind dazu bestimmt, der außergewöhnlichen Lage und den besonderen Aufgaben der Kommunen im Einzelfall Rechnung zu tragen. Sie können auch zum Ausgleich von Härten gewährt werden, die sich bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungen ergeben. Außerdem soll der besonderen Ausgabenbelastung strukturschwacher Landkreise Rechnung getragen werden.
Die SPD-Landtagsfraktion tritt in den laufenden Haushaltsberatungen im Landtag darüber hinaus dafür ein, gezielt die kommunale Investitionskraft der Kommunen zu stärken. Dr. Paul Wengert, Kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, nennt dafür drei zentrale Bereiche: "Wir wollen, dass die Städte und Landkreise beim öffentlichen Nahverkehr, bei der energetischen Sanierung ihrer Gebäude und bei der Sanierung ihrer Schwimmbäder stärker unterstützt werden."
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