
23.05.2012 - 11:08
Die IHK Schwaben begrüßt die Vereinfachung des Richtlinienentwurfs für kleine und mittlere Unternehmen. Vor allem die Unabhängigkeit des Rechnungsle-gungsentwurfes von den Standards der internationalen Rechnungslegung (IFRS) kommt den Wünschen der kleinen und mittleren Unternehmen entgegen, erklärt Kurt Geyer, Bilanzierungsexperte der IHK Schwaben. Die Regelungen des Handelsgesetzbuches haben sich bewährt und bauen im Gegensatz zu den IFRS auf dem Vorsichtsprinzip auf. Der EU-Rechnungslegungsentwurf enthalte jedoch auch zusätzliche Bürokratie, die nicht EU-Recht werden dürfe. Bilanzfremde Informationen wie die Zahlung von Lizenzgebühren bzw. Nutzungsentgelten beim Abbau von Rohstoffen an staatliche Stellen haben weder im Einzel-, noch im Konzernabschluss etwas zu suchen. Diese verbindlichen Anhangangaben würden vor allem Kleinbetriebe stark belasten, sagt Geyer. Die Richtlinie sollte den Nationalstaaten die Freiheit einräumen, Kleinstunternehmen von der Pflicht zur Veröffentlichung der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und des Lageberichts zu befreien. Zudem solle der deutsche Gesetzgeber das Bußgeld herabsetzen, wenn ein Betrieb die Zahlen nicht oder nicht fristgerecht veröffentlicht. Betroffen sind meist Kleinstunternehmen, die von der Mindeststrafe in Höhe von 2.500 Euro unverhältnismäßig stark betroffen sind. Die minimale Bußgeldhöhe solle auf 250 Euro herabgesetzt werden.