(Bildquelle: Christophe Gateau/dpa)
Berlin (dpa) - Im Berliner Ermittlungsverfahren gegen den Verschwörungserzähler Attila Hildmann werden mehr als 1000 Äußerungen einzeln überprüft. Es geht dabei um Verdacht auf Volksverhetzung, Beleidigung und Bedrohung.
«Das sind intensive, umfangreiche und zeitaufwendige Ermittlungen», sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Dienstag. «Die Auswertung der Beweismittel dauert an.»
Die «Süddeutsche Zeitung» hatte zuvor berichtet, dass die Beweiserhebung nur schleppend vorankäme. Eine der Festplatten soll demnach so stark beschädigt sein, dass die Daten nicht ausgelesen werden könnten, eine weitere sei offenbar durch ein Passwort so geschützt, dass Ermittler sie nicht öffnen könnten.
Hildmann schreibt seine Botschaften seit langem mehrfach am Tag in einen bekannten Internetkanal, wo sie jeder nachlesen kann. Früher als veganer Kochbuchautor bekannt, nennt er sich mittlerweile selbst «ultrarechts» und einen Verschwörungsprediger.
Am Montag postete er: «Haftbefehl ist draußen, es geht um Aussagen auf meinem Telegram und es wird mir Hochverrat vorgeworfen.» Gegenüber dem «Tagesspiegel» wollte das die Staatsanwaltschaft weder bestätigen noch dementieren. Ein Sprecher sagte, die Behörde äußere sich im Allgemeinen nicht zu «noch nicht vollstreckten Haftbefehlen».
Die Polizei in Brandenburg hatte bei einer Durchsuchung der Wohnung Hildmanns Beweise zunächst präventiv sichergestellt. Im Dezember war dann per richterlichem Beschluss in Berlin erwirkt worden, dass die Staatsanwaltschaft mehrere Laptops, Handys, Speicherkarten und USB-Sticks auswerten kann. «Seit Ende Dezember wird ausgewertet», so die Sprecherin.
Die Ermittlungen wurden in Berlin gebündelt. Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) hatte dies mit einer effektiven Strafverfolgung begründet. Mehrere Ermittlungsverfahren aus Brandenburg waren demnach an die Behörde in der Hauptstadt übergeben worden.
Hildmann war wiederholt bei Protesten gegen die Corona-Schutzmaßnahmen aufgetreten. Nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft soll aufgeklärt werden, ob und in welchem Umfang der 39-Jährige durch seine Äußerungen die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten und sich strafbar gemacht haben könnte.
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