Mehrere Gartenhausaufbrüche in Neu-Ulm aufgeklärt
Die Polizei Neu-Ulm konnte nun zwei Serien von Einbrüchen in Kleingartenanlagen aufklären. Beide Tatverdächtigen sind ohne festen Wohnsitz.
Im Zeitraum zwischen dem 05.12.2022 und dem 07.12.2022 kam es in einer Kleingartenanlage im Neu-Ulmer Stadtteil Offenhausen zu einer Serie von Gartenhausaufbrüchen. Insgesamt wurden zwei Gartenhäuser aufgebrochen und eine Gartenhütte versucht aufzubrechen. Hierbei kam es zwar nur zu einem geringen Entwendungsschaden, jedoch entstand ein Gesamtsachschaden in Höhe von circa 250 Euro aufgrund des gewaltsamen Eindringens in die Gartenhütten.
Durch eine akribische Spurenarbeit vor Ort durch die Polizeiinspektion Neu-Ulm konnten mehrere Täterspuren an den Tatorten sichergestellt werden. Die Auswertung einer aufgefundenen DNA-Spur führte nun Ende Januar zu einer Übereinstimmung mit der DNA eines polizeilich bereits bekannten 23-Jährigen, sodass diesem die Taten zu Last gelegt werden können. Es handelt sich hierbei um einen offenbar Wohnsitzlosen, welcher bislang noch nicht zu den ihm zur Last gelegten Taten gehört werden konnte. Es ist jedoch davon auszugehen, dass durch diesen die Gartenhütten aufgebrochen wurden, um darin zu nächtigen.
Des Weiteren kam es im Zeitraum von Anfang Dezember bis einschließlich Ende Januar zu einer Serie von Gartenhausaufbrüchen in der Kleingartenanlage „Dr. Schreber“ in der Wiblinger Straße in Neu-Ulm. Im genannten Tatzeitraum wurden der Polizeiinspektion Neu-Ulm insgesamt 18 Gartenhausaufbrüche gemeldet. Hierbei kam es nach jetzigem Stand zu einem erheblichen Entwendungsschaden im mittleren vierstelligen Bereich sowie einem geschätzten Sachschaden in Höhe von circa 3.500 Euro. Der Täter entwendete hierbei nach Aufbruch der Gartenhäuser und Geräteschuppen insbesondere Gasflaschen sowie Gartengeräte. Auf Grund dessen wurden eine Vielzahl an Maßnahmen zur Ergreifung des Täters durch die Polizeiinspektion Neu-Ulm in Zusammenarbeit mit der ZED Neu-Ulm durchgeführt.
Am 27.01.2023 gelang es Kräften der zivilen Einsatzgruppe der ZED Neu-Ulm im Rahmen einer gezielten Überwachungsmaßnahme einen Tatverdächtigen auszumachen. Wie die weiteren Ermittlungen ergaben, war der Tatverdächtige selbst in einer Gartenhütte der Kleingartenlage, welche ihm durch einen rechtmäßigen Eigentümer überlassen worden war, wohnhaft. Offenbar ging er von dort aus mehrfach auf Diebestour. An dem Gartenhaus konnte diverses Diebesgut aufgefunden werden. Nach derzeitigem Ermittlungsstand können dem 50-Jährigen anhand des Diebesgutes drei Taten konkret nachgewiesen werden.
Aufgrund der Tatausübung ist davon auszugehen, dass dieser für die weiteren Taten ebenfalls verantwortlich ist. Den konkreten Tatnachweis hierfür müssen die laufenden Ermittlungen ergeben. Seit der Festnahme des 50-Jährigen wurden keine weiteren Aufbrüche verzeichnet. Nachdem der Tatverdächtige keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Memmingen durch das Amtsgericht Memmingen ein Haftbefehl erlassen und der 50-Jährige der nächstgelegenen Justizvollzugsanstalt zugeführt
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