Maskenpflicht in Memminger Innenstadt fällt, Alkoholverbot bleibt
Aufgrund der deutlich gesunkenen Sieben-Tage-Inzidenz von Corona-Neuinfektionen in Memmingen, wird die Maskenpflicht in der Innenstadt ab Freitag, 18. Juni, aufgehoben. Damit müssen in der Fußgängerzone und auf den Plätzen der Innenstadt keine Gesichtsmasken mehr getragen werden.
Auf dem Wochenmarkt bleiben die FFP2-Maskenpflicht für Kunden und die Maskenpflicht für das Personal bestehen, da dies in der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung so festgelegt ist. Auch bei Versammlungen bzw. Demonstrationen müssen weiterhin Masken getragen werden, außerdem in Geschäften, in der Schülerbeförderung, im ÖPNV sowie in den dazugehörigen Einrichtungen wie Bushaltestellen, Bahnhof oder Busbahnhof.
Das Alkoholkonsumverbot auf öffentlichem Raum mit Ausnahme der genehmigten Gastro-Flächen bleibt bestehen in der Fußgängerzone, auf dem Marktplatz, Weinmarkt, Roßmarkt, Theaterplatz, Schrannenplatz, auf dem Bahnhofsvorplatz und im Busbahnhof. Die konkreten Regelungen sind in der 14. Allgemeinverfügung der Stadt festgeschrieben.
Die Entscheidung zur Aufhebung der Maskenpflicht ist nach gründlicher Abwägung im Corona-Koordinationsteam der Stadt getroffen worden. Eine stabile niedrige Inzidenz wurde abgewartet, da Memmingen bis vor kurzem sehr hohe Inzidenzwerte hatte. Erst in den Wochen nach Pfingsten hat sich das Infektionsgeschehen in der Stadt beruhigt.
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