Leutkirch: Veranstaltungen ab 100 Gästen verboten
Auch die Stadt Leutkirch reagiert nun auf den Coronavirus. In der Kreisstadt sind ab sofort Veranstaltungen mit über 100 Gästen verboten. Außerdem wird es Einschränkungen im Bürgerservice geben.
Die Leutkircher Stadtverwaltung veröffentlichte heute zwei so genannte Allgemeinverfügungen. Diese haben das Ziel, eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Dadurch werden alle Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 100 Besuchern auf der Gemarkung Leutkirch verboten. Gelten wird die Verfügung ab Samstag, 14. März 2020 bis vorerst Sonntag, 19. April 2020.
Damit geht die Stadtverwaltung über derzeit empfohlene bundes- und landesweite Vorgaben hinaus. „Wir wollen einen Beitrag leisten, um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen“, sagt Oberbürgermeister Hans-Jörg Henle
Ziel ist es insbesondere, Infektionsketten zu unterbrechen. Damit kann den sogenannten vulnerablen Gruppen, wie beispielsweise älteren Menschen oder auch Menschen mit Vorerkrankungen geholfen werden. Außerdem kann die Anzahl der Patienten reduziert werden, sodass das Gesundheitssystem nicht überfordert wird.
Die Stadtverwaltung appelliert an private Veranstalter auch Veranstaltungen mit deutlich unter 100 Personen, nach Möglichkeit zu verschieben.
Die Verfügung gilt zunächst nur für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. Bei kleineren Veranstaltungen werden die Organisatoren dazu angehalten selbst zu prüfen und verantwortlich zu entscheiden. Gelten wird die Verfügung ab Samstag, 14. März 2020 bis vorerst Sonntag, 19. April 2020.
Weitere Verfügung für Veranstalter
Wo weniger als 100 Besucher erwartet werden, sind die Organisatoren dazu angehalten sich zu überlegen, was notwendig ist – und was verschoben werden kann. Wichtig ist dabei auch die Frage, um welche Art von Veranstaltung es sich handelt. Bei einem Tanzabend ist die Ansteckungsgefahr höher als bei einem Vortrag, wo es eher möglich ist, Abstand zum anderen zu halten. In einer zweiten Verfügung erhalten zudem alle Veranstalter Hygiene- und Informationsvorgaben, die zwingend eingehalten werden müssen.
Aktuell gibt es in Leutkirch keinen begründeten Anlass, die Stadt möchte damit aber den generellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und des Gesundheitsministeriums folgen.
Bürgerservice in städtischen Einrichtungen wegen Corona-Virus eingeschränkt
Das Bürgerbüro der Stadt Leutkirch hat am Samstag, 14.03.2020, geschlossen. Die Stadtverwaltung bittet alle Bürger ihre Anliegen derzeit möglichst telefonisch oder per E-Mail vorzubringen und sich auf dringende und unaufschiebbare Anliegen zu beschränken. Dies gilt für alle städtischen Ämter und Einrichtungen. Die zuständigen Sachbearbeiter und deren Kontaktdaten finden Sie auch auf der Internetseite der Stadt Leutkirch im Allgäu: www.leutkirch.de
Mit diesen und weiteren Maßnahmen soll alles getan werden, um mögliche Übertragungswege zu unterbinden und damit den Schutz der Bevölkerung, sowie die Funktionsfähigkeit der Stadtverwaltung zu gewährleisten.
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