Falsche Dokumente, ein Haftbefehl und Verdacht auf Schleuserei
Eine Streife der Grenzpolizei Lindau kontrollierte bereits am vergangenen Samstag einen Pkw im Bereich der A7. Ein 46-jähriger Mann im Fahrzeug gab sich als französischer Staatsbürger mit tunesischer Herkunft aus. Wie die Fahnder feststellten, wies sich der 46-Jährige mit totalgefälschten französischen Dokumenten aus.
Bei der Durchsuchung seines Mercedes fanden sie bei dem angeblichen Franzosen zusätzlich falsche italienische Dokumente. Eine Überprüfung in den polizeilichen Systemen ergab, dass gegen den Mann ein Haftbefehl von über 15.000 Euro oder alternativ einer Haftstrafe über 100 Tage bestand. Der Haftbefehl wurde 2020 ausgestellt, weil sich der Mann bereits damals mit falschen italienischen Dokumenten auswies. Auch in Frankreich war er wegen des Handels mit Falschdokumenten polizeilich erfasst und zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben.
Obwohl der 46-jährige Tunesier einen hohen Bargeldbetrag bei sich führte, reichte dieser nicht aus, um den Haftbefehl durch eine Geldzahlung abzuwenden. Die Polizeibeamten brachten ihn daraufhin in die JVA Kempten. Einen Großteil seines Bargeldes im höheren vierstelligen Eurobereich stellten die Beamten für die erneut zu erwartende Strafe sicher. Sie behielten auch den auf ihn zugelassenen hochpreisigen Mercedes ein. Hier wird derzeit die Möglichkeit der Vermögensabschöpfung geprüft, da der Verdacht besteht, dass das Fahrzeug durch illegal erworbene Geldmittel gekauft wurde.
Als Beifahrer im Fahrzeug befand sich eine weitere illegal eingereiste Person, welche sich ebenfalls mit falschen italienischen Dokumenten auswies. Der offenbar 33-jährige tunesisch-stämmige Mann war der Fahrer des Pkw und zusätzlich nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Der 33-Jährige wurde schriftlich zur Ausreise aufgefordert und die Beamten behielten eine Sicherheitsleistung ein.
Gegen den 46-jährigen Fahrzeughalter ermittelt die Polizei jetzt nicht nur wegen gewerblicher Urkundenfälschung, illegalen Aufenthalts und Ermächtigens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis, sondern auch noch wegen des Verdachts des Einschleusens.
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