Kabinett billigt "Bayerische Sonderhilfe Weihnachtsmärkte"
Die pandemiebedingte Absage von Weihnachtsmärkten hat vor allem Marktkaufleute und Schausteller stark getroffen. Die Staatsregierung hat deshalb die Bayerische Sonderhilfe Weihnachtsmärkte auf den Weg gebracht. Der Freistaat zahlt zusätzlich zu den Hilfen des Bundes einen monatlichen Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.500 Euro für die Monate November 2021 bis März 2022. Die Antragstellung soll zeitnah starten. Die Bayerische Sonderhilfe wird als Teil der Bayerischen Härtefallhilfen abgewickelt, die der Ministerrat heute bis zum 31. März 2022 verlängert hat.
„Die Corona-Pandemie belastet Menschen und Wirtschaft gleichermaßen. Um einen Kollaps unseres Gesundheitssystems zu vermeiden, mussten erneut Corona-Maßnahmen getroffen werden. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass Selbstständige und Unternehmen weiterhin finanzielle Unterstützung erhalten.“ So kommentiert Alexander Hold, Landtagsvizepräsident und Abgeordneter der Freien Wähler, die Verbesserungen der Überbrückungshilfen IV des Bundes sowie der Bayerischen Corona-Härtefallhilfen: „Die dabei beschlossenen Sonderregelungen für Schausteller und Marktleute sind ein absolut maßgebliches Signal an die Branche, welche durch die erneuten Absagen von Weihnachtsmärkten schwer getroffen wurde.“
Die Sonderregelung für die Veranstaltungs- und Kulturbranche wird nun für Absagen von Veranstaltungen bis zum 31. Dezember 2021 verlängert“, erklärt Hold. „Damit decken die Hilfen also die Ausfall- und Vorbereitungskosten für alle Weihnachtsmärkte ab und dienen als zusätzliche Unterstützung für betroffene Schausteller und Marktkaufleute.“
Die Sonderregelung umfasst dabei alle Antragssteller, die von Absagen im November und Dezember 2021 betroffen sind. Weiter erhalten Selbstständige und Unternehmen einen modifizierten und verbesserten Eigenkapitalzuschuss zur Substanzstärkung – sofern sie im Dezember 2021 und Januar 2022 einen durchschnittlichen coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent aufweisen. „Damit erhalten sie in der Überbrückungshilfe IV einen Zuschlag von bis zu 30 Prozent auf die Fixkostenerstattung“, führt Alexander Hold weiter aus.
Für Schausteller, Marktleute und private Veranstalter von abgesagten Advents- und Weihnachtsmärkten beträgt der Eigenkapitalzuschuss sogar 50 Prozent – wenn sie einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent im Dezember 2021 erlitten haben.
Gewichtige Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung
Auch werden in der Überbrückungshilfe IV nun erstmals Selbstständige bzw. Unternehmen berücksichtigt, die erst zwischen November 2020 und September 2021 gegründet wurden. „Das ist ein wesentliches Signal, da ab sofort auch Selbstständige und Unternehmen unterstützt werden, die nach der zweiten und dritten Corona-Welle unternehmerischen Mut gezeigt haben und bislang allerdings lediglich über die Bayerische CoronaHärtefallhilfe unterstützt worden sind“, so der Landtagsvizepräsident weiter.
Ebenfalls wurde die Bayerische Corona-Härtefallhilfe bis zum 31. März 2022 verlängert. „Damit werden jetzt alle Antragssteller aufgefangen, die in der Überbrückungshilfe nicht antragsberechtigt sind“, betont Hold. Innerhalb der Bayerischen Corona-Härtefallhilfe wird zusätzlich die Bayerische Sonderhilfe Weihnachtsmärkte abgewickelt. „All diese Maßnahmen zeigen, dass sich Bayern massiv im Bund und auch mit eigenen finanziellen Mitteln für die Unterstützung von Selbstständigen und Unternehmen sowie der Veranstaltungs- und Kulturbrache einsetzt. Wir schauen nicht tatenlos zu“, so Vizepräsident Hold abschließend.
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