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Sendung: Der AllgäuHIT-MIX
 
 
Eine Marihuana-Pflanze
(Bildquelle: Pixabay)
 
Bayern
Mittwoch, 12. April 2023

Holetschek kritisiert Cannabis-Freigabe

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hat das Vorgehen der Bundesregierung beim Thema Cannabis scharf kritisiert. Am heutigen Mittwoch hat die Regierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis und die Eigenaufzucht von bis zu 3 Marihuana-Pflanzen straffrei ist.

Bayerns Gesundheitsminister Holetschek betonte am Mittwoch in München: „Die Ampelkoalition versucht jetzt krampfhaft, mit juristischen Winkelzügen Schlupflöcher für ihr ideologisches Legalisierungsprojekt zu finden. Geradezu erschreckend ist dabei, wie die Gesundheitsrisiken verharmlost werden. Aber allein wegen dieser Risiken sollte die Bundesregierung ihr Vorhaben endlich stoppen!“

Holetschek fügte hinzu: „Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat heute selbst eingeräumt, dass Cannabis-Konsum insbesondere für Kinder und Jugendliche sehr gefährlich ist. Zugleich behauptet er aber, dass sein Legalisierungsvorhaben für mehr Jugendschutz sorgen wird. Das ist ein schlechter Witz – oder zumindest ein Trugschluss. Denn die Legalisierung von Cannabis bedeutet ein völlig falsches Signal. Zum anderen kann nicht davon ausgegangen werden, dass es keine Weitergabe von Cannabis durch Erwachsene an Jugendliche geben wird.“

„Die ursprünglich von der Bundesregierung geplante Legalisierung war von vornherein zum Scheitern verurteilt. Nun setzt sie im Rahmen eines 2-Säulen-Modells in Stufen auf sogenannte Cannabis Clubs und ‚wissenschaftlich begleitete Modellprojekte‘ in einzelnen Modellregionen, die auf 5 Jahre befristet sind. In diesem Zeitraum soll in den Regionen wissenschaftlich untersucht werden, wie sich der legale Verkauf auf den Konsum und den Schwarzmarkt auswirkt. Die Erkenntnisse werden den Europäischen Partnern und der EU-Kommission zur Verfügung gestellt“, so Holetschek weiter.

Der Gesundheitsminister kritisierte: „Die Vorgaben sind hier noch recht vage. Aber auch gegen die Einrichtung von Modellregionen  gibt es nach Einschätzung unserer Experten  rechtliche Bedenken. Diese ‚wissenschaftlichen‘ Modellprojekte zielen auf die Etablierung eines staatlichen Verteilungssystems für Cannabis - und damit auf eine Praxis, die nach dem Völkerrecht klar verboten wird. Sie sind ein Versuch, diese Vorgaben des Völkerrechts zu umgehen. Auch mit dem Europarecht sind diese Modellprojekte nicht vereinbar.“

 

Holetschek fügte hinzu: „Wir werden den neuen Vorschlag aus Berlin nun genauer analysieren. Und wir werden genau prüfen, wie wir die Cannabis-Legalisierung im Freistaat verhindern können.“


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allgäu drogen freigabe


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