Förderhöchstgrenze der Bayerischen Corona- Härtefallhilfe erhöht
Der Ministerrat hat am Dienstag die Anhebung des Förderhöchstbetrags in der Bayerischen Härtefallhilfe auf bis zu 250.000 Euro beschlossen. Die Förderhöchstgrenze von 100.000 Euro wird für den Regelfall beibehalten. Zukünftig sind aber in begründeten Einzelfällen auch darüber hinausgehende Förderungen möglich.
Mit der Anhebung des Höchstbetrags wird auf die Verlängerung des Förderzeitraums der Härtefallhilfe von anfangs acht auf inzwischen 20 Monate reagiert, da sich bei vielen Unternehmen entsprechend auch der Förderbedarf erhöht hat. Relevant ist die Anhebung insbesondere für den Teil der bayerischen Schweinehalter, der mangels Nachweises eines ausschließlich coronabedingten Umsatzrückgangs von der Überbrückungshilfe des Bundes ausgeschlossen ist. Auf Grundlage einer vom Freistaat mit dem Bund ausgehandelten Kompromisslösung können diese Schweinehalter im Rahmen der Bayerischen Härtefallhilfe gefördert werden und jetzt auch von der erhöhten Förderhöchstgrenze profitieren.
Die Bayerische Härtefallhilfe ermöglicht den Ausgleich Corona-bedingter Einbußen von Unternehmen und Selbständigen, die keinen Anspruch auf andere staatliche Förderprogramme haben. Die Förderkonditionen orientieren sich an der Überbrückungshilfe und ermöglichen die Erstattung von bis zu 100 Prozent der betrieblichen Fixkosten. Fördermittel werden dabei je zur Hälfte von Bayern und dem Bund getragen
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