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Sendung: Der AllgäuHIT-MIX
 
 
Polizeifahrzeug
(Bildquelle: AllgäuHIT)
 
Kempten
Montag, 13. Oktober 2014

Ausführliche Version zum Kemptener-Kokainskandal

Die Staatsanwaltschaft München I hat die seit Februar 2014 laufenden Ermittlungen gegen einen53-jährigen Kriminalbeamten der Kriminalpolizeiinspektion Kempten wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz u. a. nunmehr abgeschlossen und Anklage zum örtlich zuständigen Landgericht Kempten erhoben. Dem Angeschuldigten werden u. a. unerlaubter Besitz von rund 1,8 Kilogramm Kokain, gefährliche Körperverletzung und Vergewaltigung seiner Ehefrau sowie Fahren unter Alkohol- und Medikamenteneinfluss zur Last gelegt.

Die nunmehr erhobene Anklage geht von folgendem Tatverlauf und damit von folgendem Tatverdacht aus:

Bereits im Januar 2014 kam es zwischen dem Angeschuldigten und seiner Ehefrau in ihrer gemeinsamen Wohnung zu einer tätlichen Auseinandersetzung. Dabei würgte der Angeschuldigte seine Frau und drohte ihr, sie umzubringen. Auf der Flucht vor ihrem Ehemann stürzte die Frau vom Balkon aus dem ersten Stock und verletzte sich an der Wirbelsäule. In der Nacht vom 14. auf den 15.02.2014 kam es in der Wohnung erneut zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung, in deren Verlauf der Angeschuldigte seine Ehefrau körperlich misshandelte, in lebensbedrohlicher Weise am Hals würgte und zur Duldung von sexuellen Handlungen zwang. Von seinem ursprünglichen Plan, die Geschädigte in dieser Nacht zu töten, nahm der Angeschuldigte noch während der Tatausführung freiwillig Abstand. Insoweit geht die Anklage von einem strafbefreienden Rücktritt aus, sodass der Vorwurf eines versuchten Tötungsdelikts nicht erhoben wird. Dem Angeklagten waren allerdings die Verletzungen der Wirbelsäule seiner Frau aus dem Geschehen vom Januar 2014 bekannt. Er nahm eine erneute Verletzung der Frau zumindest billigend in Kauf, als er sich auf sie setzte und würgte. Tatsächlich kam es zu keinen weiteren Verletzungen bei der Geschädigten in Bereich der Wirbelsäule. Nachdem der Angeschuldigte von der Geschädigten abgelassen hatte, fuhr er mit seinem PKW auf der Bundesstraße 19 in Richtung Kempten, wobei er erkennbar unter Alkohol- und Medikamenteneinfluss stand. In den frühen Morgenstunden des 15.02.2014 konnte er in Waltenhofen von der Polizei angehalten und an der Weiterfahrt gehindert werden. Bei einer anschließenden Durchsuchung seines Dienstzimmers in der Kriminalpolizeiinspektion Kempten stellte sich am 15.02.2014 heraus, dass der Angeschuldigte in einem dortigen Schrank rund 1,8 Kilogramm Kokain aufbewahrte. Hierfür gab es weder einen dienstlichen Anlass, noch eine sonstige Berechtigung.

Dem Angeschuldigten wird daher u. a. unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, gefährliche Körperverletzung, Bedrohung, Vergewaltigung und vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr vorgeworfen. Die Vorgänge aus dem Januar 2014 sind auch Gegenstand der jetzigen Anklage.

Anlass der Ermittlungen war eine Anzeige der Ehefrau des Angeschuldigten, die diese nach dem Vorfall noch in der Nacht vom 14. auf den 15.02.2014 erstattete.

Mit Verfügung vom 17.02.2014 hat die Generalstaatsanwaltschaft München der Staatsanwaltschaft München I das Ermittlungsverfahren zugewiesen (§ 145 GVG). Da Gegenstand der Ermittlungen auch die Frage war, inwieweit das zur Last gelegte Betäubungsmitteldelikt im Zusammenhang mit dem Dienst des Angeschuldigten als Polizeibeamter stand, wurde das Bayerische Landeskriminalamt mit der Durchführung der Ermittlungen auf der Seite der Polizei beauftragt.

Im Ermittlungsverfahren hat der Angeschuldigte den Besitz des Kokains, das am 15.02.2014 in seinem Büro aufgefunden wurde, und die Tätlichkeiten zum Nachteil seiner Ehefrau im Januar 2014 im Wesentlichen eingeräumt. Zu den übrigen Tatvorwürfen hat er sich nur teilweise geäußert.

Die umfangreichen Ermittlungen zur Herkunft des aufgefundenen Kokains erbrachten kein eindeutiges Ergebnis. Nach den derzeitigen Erkenntnissen ist es wahrscheinlich , dass der Angeschuldigte das Rauschgift vor längerer Zeit in dienstlicher Eigenschaft erhalten, es dann aber zu privaten Zwecken für sich behalten hat.

Anhaltspunkte, dass der Angeschuldigte als Leiter des für die Rauschgiftbekämpfung zuständigen Kommissariats das Kokain aufgrund mafiöser Kontakte erhalten oder damit Handel getrieben hat, haben die Ermittlungen nicht ergeben.

Für den Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu 15 Jahren (§ 29a BtMG), für Vergewaltigung vorliegend Freiheitsstrafe von drei Jahren bis 15 Jahren (§ 177 Abs. 3 StGB), für gefährliche Körperverletzung Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren (§ 224 StGB) und für Bedrohung (§ 241 StGB) sowie vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) jeweils Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu einem Jahr oder Geld strafe vor.

In der 22 Seiten umfassenden Anklageschrift wurden 24 Zeugen und neun Sachverständige benannt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass weitere Angaben zum Tatgeschehen, insbesondere zur Art der sexuellen Handlungen, zum Schutz der geschädigten Ehefrau nicht gemacht werden.

 

Die Ermittlungen gegen eine weitere Polizeibeamtin aus Kempten, die im Juni 2014 durch die Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet wurden, weil von ihr Spuren an den verfahrensgegenständlichen Betäubungsmitteln gefunden wurden, dauern noch an. Zu der voraussichtlichen Verfahrensdauer und einem möglichen Ergebnis können derzeit keine Angaben gemacht werden.


Tags:
kokainskandal polizei allgäu anklage


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