Rettungsgasse - das müssen Sie wissen
Stellen sie sich vor, Sie sind in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt und verletzt. Sie hören bereits die Sirene des Krankenwagens – aber der kommt nicht durch, weil andere Fahrzeuge die Fahrbahn versperren. „Dieser Albtraum wäre vermeidbar, wenn sich alle Verkehrsteilnehmer an die Verpflichtung zur Bildung einer Rettungsgasse halten würden“, sagt Peter Fraas, Rettungsdienstleiter beim BRK Oberallgäu.
Er erklärt die Regeln, die für die Bildung einer Rettungsgasse gelten. „Viele Fahrer wissen nicht, dass eine Rettungsgasse auf Autobahnen und mehrspurigen Straßen nicht erst bei einem Stau, sondern schon bei stockendem Verkehr gebildet werden muss“, so Peter Fraas. „Denn wenn die Fahrzeuge erst einmal dicht auf dicht stehen, ist es meist nicht mehr möglich, nach links und rechts auszuweichen. Genau dies ist aber unbedingt nötig, damit Rettungskräfte, Feuerwehr, Polizei und andere Helfer bei einem Unfall schnellstmöglich zur Unglücksstelle gelangen können. Wenn hier Zeit verloren geht, kann das Menschenleben kosten“, mahnt er.
Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse – wo?
Auf Autobahnen oder mehrspurigen Straßen außerhalb von geschlossenen Ortschaften.
Wie funktioniert die Rettungsgasse?
Die Rettungsgasse wird immer zwischen dem ganz linken und den übrigen Fahrstreifen gebildet. Das heißt, die Fahrzeuge auf der linken Spur weichen nach links aus und alle anderen weichen so weit wie möglich nach rechts aus. Bei mehr als zwei Fahrspuren bleibt somit immer die 2. Spur von links für Einsatzfahrzeuge frei.
Eselsbrücke „Daumen-Regel“
Als Eselsbrücke empfiehlt Peter Fraas die „Daumen-Regel: „Nehmen Sie eine Hand so, dass der Daumen nach links zeigt. Er symbolisiert die linke Fahrspur. Der Abstand zwischen Daumen und den anderen Fingern stellt die Rettungsgasse dar.“
Rettungsgasse – wer darf durch?
Die Rettungsgasse darf ausschließlich von Polizei- und Hilfsfahrzeugen wie Feuerwehr- und Krankenwägen sowie Arzt- und Abschleppfahrzeugen befahren werden.
Was droht bei Nichtbeachtung?
Wer sich nicht an die gesetzlichen Regelungen hält, dem drohen ein Bußgeld in Höhe von mindestens 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg. Zudem ist ein einmonatiges Fahrverbot möglich. „Die schlimmste Folge aber ist, dass aufgrund des unnötigen Zeitverlusts Menschen sterben können. Vergessen Sie nie: Es könnte auch Sie selbst treffen“, appelliert er.
Rettungsgasse in anderen EU-Ländern
In Österreich, Schweiz, Luxemburg, Slowenien, Tschechien und Polen gelten im Prinzip dieselben Regeln wie in Deutschland. In Frankreich und Spanien muss Einsatzfahrzeugen die Möglichkeit gegeben werden, an den anderen Verkehrsteilnehmern vorbeizufahren. Eine Regelung wie in Deutschland gibt es nicht. In Italien und den Niederlanden gibt es keine speziellen Vorschriften.
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