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(Bildquelle: pixabay)
 
Allgäu
Montag, 29. April 2019

Freinacht: Ja zum Brauchtum, Nein zu Straftaten

In der Nacht vom 30. April auf 1. Mai steht wieder die sogenannte „Freinacht“ an. Diese wird zu allerlei Streichen benutzt, die leider allzu oft über das Brauchtum und über das erlaubte Maß hinausgehen. Das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West weist auf mögliche Konsequenzen hin.

In der Vergangenheit war das Wegräumen von Pflanzenkübeln, Gartenmöbeln und Gartentürchen ein probates Mittel um sich vor den Maistreichen in den Abend- und Nachtstunden zu schützen. Mittlerweile ist dies oft wirkungslos, weil Kinder und Jugendliche – teilweise sogar in Begleitung der Eltern – durch das Wohngebiet streifen und dieses mit Toilettenpapier oder Rasierschaum verschandeln.

Deutlich gravierender aber sind meist Jugendliche, die – oftmals alkoholisiert– in der Nacht unterwegs sind und das Brauchtum zur Begehung von Straftaten missbrauchen. 

Das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West hat auch im vergangenen Jahr eine Vielzahl von Straftaten sowohl in der Freinacht als auch im Nachgang registriert. Dominierend waren im vergangenen Jahr Sachbeschädigungen, auch durch Brandlegung, sowie Diebstahlsdelikte.

Auch in diesem Jahr wird die Polizei entsprechende Verstöße konsequent verfolgen. 

Die Polizei möchte aber das Brauchtum keinesfalls unterbinden. Vielmehr appelliert das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West an die Eltern. Diese sollen mit ihre Kinder aufklären, dass auf den ersten Blick noch lustigen Späße zu erheblichen zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen führen können.
Garantiert keine Scherze: Wer Kanaldeckel aushebt oder Seile über die Fahrbahn spannt, scherzt nicht, sondern gefährdet absichtlich und rücksichtslos Gesundheit und Leben von Unbeteiligten! 


Zeugenaufruf: 
Wer „Maischerze“ beobachtet, die über das erlaubte Maß hinausgehen und somit Straftaten darstellen, bittet die Polizei um Verständigung der örtlich zuständigen Dienststelle, oder um Mitteilung über die Notrufnummer 110.
(PP Schwaben Süd/West)


Tags:
freinacht feier straftat streich


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