Corona: Regelungen zum Schul- und Kitabetrieb ab Montag
In den Kindertageseinrichtungen und bei den Tagespflegestellen im Oberallgäu findet aktuell kein Regelbetrieb statt. Es ist nur eine Notbetreuung im Rahmen bestehender Kapazitäten möglich. Sie kann genutzt werden, wenn die Eltern die Betreuung nicht anderweitig sicherstellen können. Organisierte Spielgruppen dürfen nicht stattfinden.
Dies gilt solange, bis die 7-Tage-Inzidenz im Oberallgäu an fünf aufeinaderfolgenden Tagen den Wert von 100 unterschreitet.
Das Gesundheitsministerium appelliert an die Eigenverantwortung der Eltern: Es ist oberstes Gebot, dass nur gesunde Kinder zusammenkommen. Kranke Kinder gehören weder in Kita und Schule, noch in eine Spielgruppe oder zu einer anderen Familie - und auch nicht in die Notbetreuung!
Ein Schnelltest kann auch bei Kindern unter drei Jahren nach vorheriger Terminvereinbarung gemacht werden. Angeboten wird er auch von mehreren Apotheken. Bei den Schnelltests wird eine Art Wattestäbchen in den vorderen Bereich der Nase eingeführt.
Für die Monate Januar bis Mai 2021 sollen Eltern pauschal von den Elternbeiträgen für die Kindertagesbetreuung entlastet werden. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.
Was gilt für die Schulen?
In Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen findet Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Ansonsten findet dort Wechselunterricht statt.
Nachdem die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Oberallgäu unter 165 liegt, findet ab dem 10. Mai 2021 auch für die 1. bis 3. Klasse der Grundschulstufe sowie die 5. und 6. Klasse der Förderschule wieder Präsenzunterricht (mit Mindestabstand) oder Wechselunterricht statt.In allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
Am Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichtes dürfen nur Schüler teilnehmen, die über ein negatives Ergebnis eines PCR- oder POC-Antigentests verfügen und auf Anforderung der Lehrkraft vorweisen oder in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen haben. Der Test darf bei einer Inzidenz über 100 höchstens 24 Stunden vor Beginn des Schultages vorgenommen werden (§ 18 Abs. 4 der 12. BaylfSMV).
Dies gilt solange, bis die 7-Tage-Inzidenz im Oberallgäu an fünf aufeinaderfolgenden Tagen den Wert von 100 unterschreitet.
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