Ab dem 08.04.23 entfällt die Maskenpflicht für die Besucher an allen sechs Standorten des Klinikverbundes Allgäu.
Nachdem bereits zum 01.03.2023 zahlreiche gesetzliche Regelungen zu Test- und Maskenpflichten durch eine Bundesverordnung ausgesetzt wurden, fällt mit dem Auslaufen der „Besonderen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)“ nach § 28b des Infektionsschutzgesetzes auch für Besucher in Krankenhäusern und Patienten in Arztpraxen die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske ab dem 08.04.2023 weg.
An den Klinikstandorten in Mindelheim, Ottobeuren, Kempten, Immenstadt, Sonthofen und Oberstdorf entfällt ab Samstag 8. April die Maskenpflicht für Besucher.