Ein verletzter Biber wurde von einem Fußgänger in Immenstadt im Bereich eines Baches entdeckt. Weil die Biber nach dem Bundesnaturschutzgesetz und der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie streng geschützt sind, versuchte die hinzugezogene Polizei mit dem Biberbeauftragten des Landratsamtes Oberallgäu eine geeignete Lösung zu finden.
Da der Beauftragte vor Ort aber ebenfalls zu dem Entschluss kam, dass die Verletzungen zu schwerwiegend seien, musste das Tier von der Polizei erlöst werden. Wie sich das Wildtier die Verletzungen zugezogen hatte, ob durch einen Konkurrenten, oder einen Verkehrsunfall konnte nicht geklärt werden.